Freitag, 25. Februar 2011

Die neuen Hartz IV Regelsätze nach wie vor verfassungswiedrig?

Plant die SPD-Bundestagsfraktion gegen die verfassungswidrigen Hartz IV Regelsätze eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen? 

Das jedenfalls berichtet das Erwerbslosen Forum Deutschland in einer aktuellen Pressemeldung. Der Initiative liegen entsprechende interne Informationen vor, die auf eine solche Klage hinweisen.
Nach rund zwei Monaten Verhandlungen einigten sich CDU/CSU, FDP und SPD Sonntagnacht auf die Festlegung der Hartz IV Regelleistungen. Ab April sollen die Regelleistungen wie von der Bundesregierung geplant, um fünf Euro steigen. Die Fünf-Euro-Erhöhung soll rückwirkend ab Januar 2011 ausgezahlt werden. Zudem sollen noch einmal drei Euro ab Januar 2012 dazu kommen. Diese weitere Mini-Erhöhung soll unabhängig von der Inflation geschehen. Das bedeutet, dass die regulären Erhöhungen aufgrund des Kaufkraftverlustes hierbei ausgespart bleibt und extra hinzu gerechnet werden. Doch selbst der Kaufkraftverlust wird vom Bundesarbeitsministerium nicht verfassungskonform berechnet, weil wichtige Daten zur Ermittlung der Öffentlichkeit vorenthalten werden.

Regelleistungen wurden politisch festgelegtAlles in allem ein rein politisches Schauspiel, in dem es lediglich um ein paar Euro mehr oder weniger ging. Dabei hatte doch das Bundesverfassungsgericht eben jene politische Willkür bei der Festlegung der Regelleistungen in dem Urteil von Februar 2010 abgemahnt. Schließlich sollten die ALG II-Regelleistungen „transparent und nachvollziehbar“ berechnet werden. Ein politischer Kompromiss ist hier völlig fehl am Platz und missachtet das oberste Verfassungsgericht in eklatanter Weise. Nicht die Parteien sollten entscheiden, wie hoch die Regelleistungen sein sollen, sondern eine politisch unabhängige und nach dem tatsächlichen Bedarf orientierte Berechnung.

Kompletten Artikel lesen...

Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/spd-hartz-iv-normenkontrollklage-geplant-26523.php

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen