Freitag, 18. März 2016

Pressemeldung: GEZ / Beitragsservice - Der lange Kampf ist vorbei.

(Sobald die Urteilsbegründung vom BVwfG veröffentlicht wurde folgt von unserem Juristen eine Erklärung dazu. )

Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leip­zig hat nach münd­li­chen Ver­hand­lun­gen am 16./17. März 2016 in ins­ge­samt 18 Re­vi­si­ons­ver­fah­ren ent­schie­den, dass der Rund­funk­bei­trag für pri­va­te Haus­hal­te ver­fas­sungs­ge­mäß er­ho­ben wird. Einzige Chance wäre noch auf EU Ebene zu klagen.
Nach dem Rund­funk­bei­trags­staats­ver­trag der Län­der wird seit dem 1. Ja­nu­ar 2013 für jede Woh­nung ein ein­heit­li­cher Rund­funk­bei­trag er­ho­ben, der von den voll­jäh­ri­gen Be­woh­nern zu be­zah­len ist. Der Rund­funk­bei­trag hat die frü­he­re Rund­funk­ge­bühr ab­ge­löst, die an­fiel, wenn ein Rund­funk­emp­fangs­ge­rät zum Emp­fang be­reit­ge­hal­ten wurde. Von der Bei­trags­zah­lung wird auf An­trag aus be­stimm­ten so­zia­len Grün­den sowie bei ob­jek­ti­ver Un­mög­lich­keit des Rund­funk­emp­fangs in der Woh­nung be­freit. Eine Be­frei­ung wegen feh­len­den Be­sit­zes eines Emp­fangs­ge­räts ist nicht vor­ge­se­hen. Die Bei­trags­hö­he ist im Rund­funk­fi­nan­zie­rungs­staats­ver­trag ent­spre­chend dem je­wei­li­gen Vor­schlag der un­ab­hän­gi­gen Kom­mis­si­on zur Er­mitt­lung und Über­prü­fung des Fi­nanz­be­darfs (KEF) zu­nächst auf 17,98 € im Monat, seit 2015 auf 17,50 € im Monat fest­ge­setzt. Die Klä­ger haben Be­schei­de, in denen die be­klag­ten Rund­funk­an­stal­ten rück­stän­di­ge Bei­trä­ge fest­ge­setzt haben, vor allem mit der Be­grün­dung an­ge­foch­ten, nicht im Be­sitz eines Rund­funk­emp­fangs­ge­räts zu sein. Ihre Kla­gen haben in den Vor­in­stan­zen kei­nen Er­folg ge­habt.
Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat die Re­vi­sio­nen der Klä­ger gegen die Be­ru­fungs­ur­tei­le zu­rück­ge­wie­sen. Die Ge­setz­ge­bungs­kom­pe­tenz der Län­der für das Rund­funk­recht um­fasst auch die Re­ge­lungs­be­fug­nis für den Rund­funk­bei­trag. Die Kom­pe­tenz­re­ge­lun­gen der Fi­nanz­ver­fas­sung des Grund­ge­set­zes sind nicht an­wend­bar, weil es sich bei dem Rund­funk­bei­trag nicht um eine Steu­er, son­dern um eine rund­funk­spe­zi­fi­sche nicht­steu­er­li­che Ab­ga­be han­delt. Der Rund­funk­bei­trag wird nicht wie eine Steu­er vor­aus­set­zungs­los, son­dern als Ge­gen­leis­tung für die Mög­lich­keit er­ho­ben, die öf­fent­lich-recht­li­chen Rund­funk­pro­gram­me emp­fan­gen zu kön­nen. Das Bei­trags­auf­kom­men wird nicht in die Haus­hal­te der Län­der ein­ge­stellt, um die vom Haus­halts­ge­setz­ge­ber be­stimm­ten Ge­mein­las­ten zu fi­nan­zie­ren. Nach dem Rund­funk­bei­trags­staats­ver­trag dient es der funk­ti­ons­ge­rech­ten Fi­nanz­aus­stat­tung des öf­fent­lich-recht­li­chen Rund­funks. Dem­zu­fol­ge legt der Rund­funk­fi­nan­zie­rungs­staats­ver­trag fest, dass Über­schüs­se vom Fi­nanz­be­darf für die fol­gen­de zwei­jäh­ri­ge Bei­trags­pe­ri­ode ab­ge­zo­gen wer­den.
Für diese Art der nicht­steu­er­li­chen Fi­nan­zie­rung des öf­fent­lich-recht­li­chen Rund­funks be­steht die ver­fas­sungs­recht­lich not­wen­di­ge be­son­de­re Recht­fer­ti­gung. Dies folgt zum einen dar­aus, dass der Rund­funk­bei­trag den Vor­teil der Rund­funk­emp­fangs­mög­lich­keit ab­gilt. Die An­knüp­fung der Bei­trags­pflicht an die Woh­nung ist ge­eig­net, die­sen Vor­teil zu er­fas­sen. Die An­nah­me, dass Rund­funk­pro­gram­me ty­pi­scher­wei­se in Woh­nun­gen emp­fan­gen wer­den, hält sich in­ner­halb des ge­setz­ge­be­ri­schen Ge­stal­tungs­spiel­raums, weil nach den Er­he­bun­gen des Sta­tis­ti­schen Bun­des­amts weit über 90 % der pri­va­ten Haus­hal­te mit Fern­seh­ge­rä­ten aus­ge­stat­tet sind. Auch muss­ten die Lan­des­ge­setz­ge­ber nicht an der ge­rä­te­ab­hän­gi­gen Rund­funk­ge­bühr fest­hal­ten, weil deren Ver­ein­bar­keit mit dem Ver­fas­sungs­ge­bot der Ab­ga­ben­ge­rech­tig­keit zu­min­dest zwei­fel­haft war. Ins­be­son­de­re die Ver­brei­tung mul­ti­funk­tio­na­ler Emp­fangs­ge­rä­te führ­te dazu, dass das ge­büh­ren­pflich­ti­ge Be­reit­hal­ten eines Emp­fangs­ge­räts gegen den Wil­len der Be­sit­zer nicht mehr fest­ge­stellt wer­den konn­te.
Zum an­de­ren stellt die Er­he­bung einer nicht­steu­er­li­chen Ab­ga­be nach der bin­den­den Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts die dem öf­fent­lich-recht­li­chen Rund­funk ge­mä­ße Fi­nan­zie­rung dar. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt geht davon aus, dass die Rund­funk­an­stal­ten da­durch in die Lage ver­setzt wer­den, den klas­si­schen, der Viel­falt­si­che­rung ver­pflich­te­ten Rund­funk­auf­trag unter den Be­din­gun­gen der dua­len Rund­funk­ord­nung zu er­fül­len, ohne in eine mit der Rund­funk­frei­heit un­ver­ein­ba­re, weil die Viel­falt ge­fähr­den­de Ab­hän­gig­keit von Wer­be­ein­nah­men oder staat­li­chen Zu­schüs­sen zu ge­ra­ten.
Nach al­le­dem ist es ver­fas­sungs­recht­lich nicht ge­bo­ten, eine Be­frei­ungs­mög­lich­keit bei feh­len­dem Ge­rä­te­be­sitz zu er­öff­nen. Dies würde das ge­setz­li­che Ziel, eine mög­lichst gleich­mä­ßi­ge Er­he­bung des Bei­trags zu ge­währ­leis­ten, kon­ter­ka­rie­ren. Hinzu kommt, dass der Nach­weis, nicht über ein Emp­fangs­ge­rät zu ver­fü­gen, auf­grund der tech­ni­schen Ent­wick­lung mit an­ge­mes­se­nem Auf­wand nicht mehr ver­läss­lich er­bracht wer­den kann.
Die An­knüp­fung der Bei­trags­pflicht an die Woh­nung ver­stößt nicht zu Las­ten der Per­so­nen, die eine Woh­nung al­lei­ne in­ne­ha­ben, gegen das Gebot der Gleich­be­hand­lung, weil hier­für ein hin­rei­chen­der sach­li­cher Grund be­steht: Die Woh­nung stellt den ty­pi­schen Ort des Pro­gram­m­emp­fangs dar und er­mög­licht es, die Bei­trä­ge ohne tat­säch­li­chen Er­mitt­lungs­auf­wand zu er­he­ben. Dar­auf durf­ten die Lan­des­ge­setz­ge­ber an­ge­sichts der Viel­zahl der bei­trags­re­le­van­ten Sach­ver­hal­te, der Häu­fig­keit der Bei­trags­er­he­bung und der Bei­trags­hö­he ab­stel­len.
BVerwG 6 C 6.15 - Ur­teil vom 18. März 2016


Sonntag, 13. März 2016

Ergebnis unserer Wahlbeobachtung in Baden Württemberg

Heute fuhren wir zur Wahlbeobachtung kurz hinter die Grenze nach BW um in Crailsheim bei der Auszählung als Beobachter dabei zu sein.
Wir stellten uns dort nicht als Beobachter von 1% oder Compact etc. vor, sondern als Interessierte die einfach mal gerne dabei sein wollten um zu erfahren wie genau der Ablauf bei solch einer Auszählung so funktioniert. Probleme wie andere Beobachter was Compact berichtete hatten wir in keinster Weise.

Wir wurden zwar etwas irritiert aber freundlich von den anwesenden Auszähler/innen begrüßt. Wir konnten ohne weiteres die freiwilligen Helfer einiges fragen und diese gaben auch bereitwillig Auskunft. Auffälligkeiten beobachteten wir keine. Alles ging relativ unkompliziert und geordnet über die Bühne. Es war jedenfalls eine Interessante Erfahrung.

Jetzt steht nur noch die Überprüfung des Ergebnises online aus mit den Zahlen die wir notiert haben und was letztendlich offiziel für dieses Wahllokal veröffentlicht wird.

Wahllokal Nr 5. Crailsheim Rathaus
Insgesamt abgegebene Stimmen 680
Gültige Stimmen 669

Grüne 182
AFD 147
CDU 130
SPD 106
FDP 61
ÖDP 14
Linke 13
ALFA 10
parteilos 5
NPD 1
Rep 0
ungültige 11

 
Euer ASR Stammtisch Nürnberg  (Bernhard, Heinz, Mike)

Donnerstag, 10. März 2016

Frau Petry`s Schieß-Befehl und die Heuchelei der Medien

Das ist ganz explizit KEIN Werbe-Video für die AFD, vielmehr möchte ich anhand der "Schieß-Befehl-Nummer" aufzeigen wie es in den Medien möglich ist zu lügen, ohne die Unwahrheit zu sagen.

Dienstag, 1. März 2016

Stromverbraucherschutzvereinigung NAEB: Fort mit der Energiewende



Artikelbild
Bildquelle: shutterstock Nicht wirtschaftlich: Windräder und Solarzellen














Quelle: ef-Magazin
Die Altparteien verraten eigene Grundsätze!

Sie kennen NAEB vermutlich noch nicht? Kein Wunder, sie ist den wenigsten im Land bekannt, aber es gibt sie: die Vereinigung Stromverbraucherschutz NAEB e.V. in Berlin. Es gibt sie schon seit 2009. Sie hat eine eigene Webseite. Sie veröffentlicht kleine Filme mit einschlägigen Vorträgen, darunter auch den Vortrag von Professor Hans-Werner Sinn, mit dem er sich vom ifo-Institut verabschiedet und sich darin auch entschieden gegen die „Energiewende“ äußert. Sie versorgt rund 2.000 Einzelpersonen mit einem „Strom-Newsletter“. Sie verschickt an über 100 Redaktionen regelmäßige Pressemitteilungen mit Informationen für die Stromverbraucher über die ruinösen Folgen der „Energiewende“. Aber warum ist sie dann trotzdem nicht bekannt? Der Grund: Die Redaktionen der Medien greifen die Informationen nicht auf. Sie nehmen sie auch nicht zum Anlass, selbst zu recherchieren. Sachliche Informationen sind offenkundig unerwünscht. Die meisten Redaktionen treten für und nicht gegen die Energiewende ein, obwohl weder das eine noch das andere ihre Aufgabe ist. Sie sollen informieren, mehr nicht, sollen auch kommentieren, natürlich. Aber sie identifizieren sich mit der „Energiewende“, sachliche Informationen sind unliebsame Störenfriede. Für sie trifft der schöne Spruch zu: „Don’t confuse me with facts, my mind is made up.” (Verwirre mich nicht mit Tatsachen, mein Entschluss steht fest.)
Bei den politischen Parteien in Deutschland ist das nicht anders. Lesen Sie dazu die folgende NAEB-Pressemitteilung im Wortlaut. Verändert habe ich nur die Zwischenüberschriften und einige weitere hinzugefügt. Der Titel der Mitteilung lautet: „Energiewende – Parteien verleugnen ihre Grundsätze“.

Ideologisch geprägt mit dem vorgeblichen Ziel, die Welt retten zu wollen
„Die Energiewende ist ideologisch geprägt. Es soll damit die Welt gerettet werden. Bei diesem hohen Anspruch spielen die Grundsätze, für die die verschiedenen Parteien angeblich stehen, keine Rolle. Sie werden einfach über Bord geworfen. Alle derzeit im Bundestag vertretenen Parteien stimmen daher für die Energiewende nach den Plänen der Bundesregierung ohne Rücksicht auf ihr Parteiprogramm, ihre Mitglieder und ihre Wähler.“

Immer mehr Bürger machen Front gegen die Folgen
„Die Energiewende soll vorwiegend mit Hilfe des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) durchgesetzt werden. Das Gesetz privilegiert den Windstrom, den Biogasstrom und den Solarstrom (Ökostrom). Der teure Ökostrom hat Vorrang bei der Einspeisung und wird gesetzlich über 20 Jahre etwa viermal höher vergütet im Vergleich zu den Produktionskosten von Strom aus Kernkraftwerken und Kohlekraftwerken. Die lukrativen Einspeisevergütungen haben zu einem schnellen Bau von Windgeneratoren, Fotovoltaik-Anlagen und Biogaserzeugern geführt. Heute drehen sich in Deutschland über 25.000 Windgeneratoren. Dachflächen und Weideland wurden mit Solarplatten verspiegelt. Die Maismonokulturen für Biogasanlagen wurden auf immer mehr Flächen erweitert. Der Ausbau der Ökostromanlagen soll nach dem Willen der Bundesregierung noch verdreifacht werden. Doch dagegen machen immer mehr Bürger Front, weil die Umwelt zerstört wird, sie durch Schattenschlag und Spiegelungen belästigt werden, ihre Häuser entwertet werden, Gesundheitsschäden durch Lärm und Infraschall beklagt werden und der Strom immer teurer wird.“

Eine gesetzlich legalisierte Dumping-Aktion
„Inzwischen wird bei Starkwind und Sonnenschein immer häufiger mehr Ökostrom erzeugt, als gebraucht wird. Da sich Strom wirtschaftlich nicht speichern lässt, wird er über die Börse weit unter den Einspeisevergütungen verhökert. Dies ist eindeutig Dumping. Dumping ist weltweit geächtet, weil der Wettbewerb, in unserem Fall die konventionellen Kraftwerke, unwirtschaftlich werden und aufgeben muss. In Deutschland ist das geächtete Dumping jedoch zum Gesetz geworden. Es ist die größte Dumpingaktion in der Welt. Das EEG schreibt diese Maßnahme vor. Die Kosten haben die Stromkunden in Form der EEG-Umlage zu zahlen. Einschließlich Mehrwertsteuer hat die EEG-Umlage inzwischen ein Viertel unseres Strompreises erreicht mit schnell weiter steigender Tendenz. Denn jede weitere Ökostromanlage muss die EEG-Umlage erhöhen.“

Wer mehr Geld für Strom ausgeben muss, gibt es woanders weniger aus
„Das EEG entpuppt sich bei näherem Hinsehen als ein planwirtschaftliches Gesetz, das zu einer Umverteilung von unten nach oben führt. Es ist unsozial, denn es verteuert den Strom und treibt immer mehr Haushalte mit geringem Einkommen unter die Armutsgrenze. Wir können auf Strom nicht verzichten, wenn wir unseren Lebensstandard mit Elektroherd, Waschmaschine, Fernsehen und Computer halten wollen. Dafür wird dann eher auf den Kauf von Kleidung, Möbeln oder anderen Haushaltsgütern verzichtet. Auch am Urlaub kann gespart werden. Die hohen Strompreise führen also zu einem Kaufkraftverlust in Höhe der EEG-Umlage von zur Zeit 25 Milliarden Euro im Jahr. Die Folge sind Arbeitsplatzverluste und ein geringeres Aufkommen an Gewerbesteuern.“

Alle Bundestagsparteien verleugnen eigene Grundsätze
„Bei dieser Sachlage ist es erstaunlich, dass alle im Bundestag vertretenen Parteien sich voll zu den Zielen der Energiewende bekennen. Sie verleugnen damit wesentliche Grundsätze ihrer eigenen Partei. In Kürze haben wir wichtige Landtagswahlen. Es lohnt sich daher, einmal das Verhalten der einzelnen Parteien im Hinblick auf die Energiewende zu durchleuchten.“

CDU und CSU helfen, Unternehmen zu vernichten
„CDU und CSU waren einmal die Parteien der sozialen Marktwirtschaft. Dafür wurden sie gewählt. Doch heute stützen sie das rein planwirtschaftliche EEG. Angeblich soll der teure Ökostrom über die Börse vermarktet werden. Bei näherem Hinsehen ist die ‚Vermarktung’ die weltgrößte Dumpingaktion, die den Börsenwert der großen Energieerzeuger in Deutschland, also E-ON und RWE, nahezu vernichtet hat. Auch die Stromerzeuger in den Nachbarländern sind in ähnlicher Weise von der deutschen Energiepolitik betroffen. Sie mussten zum Teil ihre Dividendenzahlungen einstellen. Die Gewinne schrumpfen, weil die Stromversorger in diesen Ländern billigen Dumpingstrom aus Deutschland einkaufen. Von der sozialen Marktwirtschaft ist offensichtlich nichts übriggeblieben.“

Die SPD beteiligt sich an einer Umverteilung von unten nach oben
„Die SPD fordert mehr staatlichen Einfluss, um dem ‚kleinen Mann‘ einen angemessenen Anteil an den Gewinnen der Firmen zu verschaffen, bei denen er arbeitet. Doch genau das Gegenteil fördert die SPD mit ihrer Unterstützung und Fortführung des EEG. Sie fördert damit eine gesetzliche Umverteilung von unten nach oben. Sie verleugnet damit nicht nur ihre Grundsätze, sondern trägt in unverantwortlicher Weise auch zu immer größeren sozialen Spannungen bei.“

Die Bündnis-Grünen missachten ihren Umweltschutz
„Bündnis 90 – Die Grünen nehmen für sich in Anspruch, für Umweltschutz und Artenschutz einzutreten. Doch ist es Umweltschutz, wenn die Grünen tatkräftig daran mitwirken, dass Windgeneratoren in Wäldern und in Naturschutzgebieten aufgestellt werden? Ist es Umweltschutz, dass Monokulturen von Mais großen Raum einnehmen, in denen viele Tierarten keinen Lebensraum mehr haben? Ist es Umweltschutz, wenn Tausende Vögel und Fledermäuse jedes Jahr von den riesigen Generatorflügeln erschlagen werden? Ist es Umweltschutz, wenn immer mehr Menschen unter Lärm, Schattenwurf und Infraschall von Windgeneratoren in ihrer Nähe leiden?“

Die Linke denkt an ihren Machtausbau, nicht an die Bürger
„Bei den Linken kann man noch verstehen, warum sie die planwirtschaftliche Energiepolitik gutheißen. Diese Partei propagiert zwar die Umverteilung von oben nach unten. Sie soll durch Verstaatlichung der Produktionsmittel erreicht werden. Wichtig ist dabei aber nur, dass die Partei entscheidet, welchen Anteil der Einzelne von den erarbeiteten Gütern bekommt. Wichtig ist dieser Parteielite also ihre Macht über die gesamte Wirtschaft. Das Volk interessiert sie nicht. In der derzeitigen planwirtschaftlichen Energiepolitik sieht sie einen Weg, ihre Macht auszubauen.“

Die FDP vertritt nicht mehr glaubhaft die Marktwirtschaft 
„Die wiedererstarkende FDP stützt gleichfalls die Energiewende. Sie ist damit weiterhin nicht glaubhaft, wenn sie behauptet, sie sei die Partei, die für eine freie Marktwirtschaft steht. Sie hat sich bisher auch mit keinem Wort zu dem für die Wirtschaft gefährlichen Stromdumping geäußert. Die FDP bleibt offensichtlich weiterhin labil.“

Ist die AfD eine Alternative?
„Viel Zulauf hat die AfD. Die unüberlegte Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin vergrößert die Wählerschaft der AfD. Doch dieses Problem wird relativ kurzfristig sein. Langfristig haben wir mit den Auswirkungen der Energiewende zu kämpfen. Tritt auch die AfD für die Energiewende ein? Nach unseren Kenntnissen haben viele AfD-Mitglieder erkannt, die Energiewende führt Deutschland ins Abseits. Doch es sind auch Befürworter der Wende in ihren Reihen. Es wird spannend werden, ob mit der AfD auch in Fragen der Energiepolitik eine Wahlmöglichkeit vorhanden ist. ‚Wir brauchen eine solche Wahlmöglichkeit‘, sagt der Vorsitzende vom Stromverbraucherschutz NAEB e.V., Heinrich Duepmann. ‚Ohne Wahlmöglichkeit gibt es keine Demokratie. Die alternativlose deutsche Energiepolitik ist zutiefst demokratiefeindlich und beschneidet freie Entscheidungen.‘“

Wer wir sind
Wenn ich über den NAEB-Stromverbraucherschutz schreibe, müssen sie wissen, dass ich diesem eingetragenen Verein seit Beginn angehöre und dort Beiratsmitglied bin. Sie dürfen mich also als befangen bezeichnen. Wer sind wir? Wir sind Bürger aus ganz Deutschland, die sich unabhängig, ohne berufliche und finanzielle Interessen persönlich engagieren, um die Bürger über die schlimmen Folgen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und der von allen Altparteien betriebenen „Energiewende“ aufzuklären, die im wesentlichen eine Stromerzeugungswende ist: weg vom Strom aus Kohle, Öl, Gas und Kernkraft – hin zum Strom aus Wind, Sonnenschein und Agrarpflanzen wie vor allem Mais. Der Beirat unterstützt den Verein mit seinem in Energiefragen technischen und wissenschaftlichen Sachverstand.

Strom muss für Wirtschaft und Verbraucher bezahlbar bleiben
NAEB ist ein gemeinwohlorientierter Zusammenschluss und als gemeinnützig anerkannt, er kann also für Spenden und Mitgliedsbeiträge Steuerbescheinigungen ausstellen. Mit ihm engagieren wir uns, damit die deutsche Wirtschaft und die Verbraucher nicht mit künstlich vom Staat überteuertem Strom versorgt werden. Die deutsche Wirtschaft muss mit ihren Stromkosten wettbewerbsfähig bleiben, und für die deutschen Bürger muss der Strom bezahlbar bleiben. Mit dem EEG wird Solar- und Windstrom hochsubventioniert ins Stromnetz gedrückt, die Stromproduktion in Deutschland zu Lasten aller Verbraucher massiv verteuert und das Stromnetz destabilisiert. Der deutsche Strom ist gegenüber dem in anderen industriell starken EU-Ländern mit Abstand am teuersten.

EEG und Energiewende müssen weg
Daher wollen wir erreichen, die Absatzgarantie (Zwangseinspeisung) sowie den staatlich verordneten hohen Subventionspreis für Wind- und Solarstrom sowie das ganze EEG endlich abzuschaffen. Ebenso die „Energiewende“ insgesamt. Sonst wird der deutsche Strompreis immer weiter hochgetrieben und die Stromversorgung unsicherer bis zu Stromausfällen. Strom aus Wind- und Sonnenkraft zu erzeugen, schädigt die deutsche Volkswirtschaft und ist deshalb ein wirtschaftlich unvertretbares Produktionsverfahren.