(Sobald die Urteilsbegründung vom BVwfG veröffentlicht wurde folgt von unserem Juristen eine Erklärung dazu. )
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nach mündlichen
Verhandlungen am 16./17. März 2016 in insgesamt 18
Revisionsverfahren entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für
private Haushalte verfassungsgemäß erhoben wird. Einzige Chance wäre noch auf EU Ebene zu klagen.
Nach
dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder wird seit dem 1.
Januar 2013 für jede Wohnung ein einheitlicher Rundfunkbeitrag
erhoben, der von den volljährigen Bewohnern zu bezahlen ist.
Der Rundfunkbeitrag hat die frühere Rundfunkgebühr abgelöst,
die anfiel, wenn ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang
bereitgehalten wurde. Von der Beitragszahlung wird auf Antrag
aus bestimmten sozialen Gründen sowie bei objektiver
Unmöglichkeit des Rundfunkempfangs in der Wohnung befreit. Eine
Befreiung wegen fehlenden Besitzes eines Empfangsgeräts ist
nicht vorgesehen. Die Beitragshöhe ist im
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag entsprechend dem
jeweiligen Vorschlag der unabhängigen Kommission zur
Ermittlung und Überprüfung des Finanzbedarfs (KEF) zunächst auf
17,98 € im Monat, seit 2015 auf 17,50 € im Monat festgesetzt. Die
Kläger haben Bescheide, in denen die beklagten
Rundfunkanstalten rückständige Beiträge festgesetzt haben,
vor allem mit der Begründung angefochten, nicht im Besitz eines
Rundfunkempfangsgeräts zu sein. Ihre Klagen haben in den
Vorinstanzen keinen Erfolg gehabt.
Das
Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen der Kläger gegen
die Berufungsurteile zurückgewiesen. Die
Gesetzgebungskompetenz der Länder für das Rundfunkrecht
umfasst auch die Regelungsbefugnis für den Rundfunkbeitrag. Die
Kompetenzregelungen der Finanzverfassung des Grundgesetzes
sind nicht anwendbar, weil es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht
um eine Steuer, sondern um eine rundfunkspezifische
nichtsteuerliche Abgabe handelt. Der Rundfunkbeitrag wird
nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als
Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können.
Das Beitragsaufkommen wird nicht in die Haushalte der Länder
eingestellt, um die vom Haushaltsgesetzgeber bestimmten
Gemeinlasten zu finanzieren. Nach dem
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dient es der funktionsgerechten
Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Demzufolge legt der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag fest,
dass Überschüsse vom Finanzbedarf für die folgende zweijährige
Beitragsperiode abgezogen werden.
Für diese Art der
nichtsteuerlichen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks besteht die verfassungsrechtlich notwendige
besondere Rechtfertigung. Dies folgt zum einen daraus, dass der
Rundfunkbeitrag den Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit
abgilt. Die Anknüpfung der Beitragspflicht an die Wohnung ist
geeignet, diesen Vorteil zu erfassen. Die Annahme, dass
Rundfunkprogramme typischerweise in Wohnungen empfangen
werden, hält sich innerhalb des gesetzgeberischen
Gestaltungsspielraums, weil nach den Erhebungen des
Statistischen Bundesamts weit über 90 % der privaten Haushalte
mit Fernsehgeräten ausgestattet sind. Auch mussten die
Landesgesetzgeber nicht an der geräteabhängigen
Rundfunkgebühr festhalten, weil deren Vereinbarkeit mit dem
Verfassungsgebot der Abgabengerechtigkeit zumindest
zweifelhaft war. Insbesondere die Verbreitung
multifunktionaler Empfangsgeräte führte dazu, dass das
gebührenpflichtige Bereithalten eines Empfangsgeräts gegen
den Willen der Besitzer nicht mehr festgestellt werden konnte.
Zum anderen stellt die Erhebung einer nichtsteuerlichen
Abgabe nach der bindenden Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts die dem öffentlich-rechtlichen
Rundfunk gemäße Finanzierung dar. Das
Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass die
Rundfunkanstalten dadurch in die Lage versetzt werden, den
klassischen, der Vielfaltsicherung verpflichteten
Rundfunkauftrag unter den Bedingungen der dualen
Rundfunkordnung zu erfüllen, ohne in eine mit der
Rundfunkfreiheit unvereinbare, weil die Vielfalt gefährdende
Abhängigkeit von Werbeeinnahmen oder staatlichen Zuschüssen
zu geraten.
Nach alledem ist es verfassungsrechtlich
nicht geboten, eine Befreiungsmöglichkeit bei fehlendem
Gerätebesitz zu eröffnen. Dies würde das gesetzliche Ziel, eine
möglichst gleichmäßige Erhebung des Beitrags zu
gewährleisten, konterkarieren. Hinzu kommt, dass der Nachweis,
nicht über ein Empfangsgerät zu verfügen, aufgrund der
technischen Entwicklung mit angemessenem Aufwand nicht mehr
verlässlich erbracht werden kann.
Die Anknüpfung der
Beitragspflicht an die Wohnung verstößt nicht zu Lasten der
Personen, die eine Wohnung alleine innehaben, gegen das Gebot
der Gleichbehandlung, weil hierfür ein hinreichender sachlicher
Grund besteht: Die Wohnung stellt den typischen Ort des
Programmempfangs dar und ermöglicht es, die Beiträge ohne
tatsächlichen Ermittlungsaufwand zu erheben. Darauf durften
die Landesgesetzgeber angesichts der Vielzahl der
beitragsrelevanten Sachverhalte, der Häufigkeit der
Beitragserhebung und der Beitragshöhe abstellen.
BVerwG 6 C 6.15 - Urteil vom 18. März 2016
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Freitag, 18. März 2016
Montag, 3. Februar 2014
Kurzvortrag: "Zeitarbeit in Deutschland" & anschließender Stammtisch-Diskussion zum Thema
Christian vom "Schall und Rauch Stammtisch Nürnberg" hielt am 31.01.2014 einen kleinen aber hochinteressanten Vortrag zum Thema Zeitarbeit (Geschichte, aktuelle Situation, u.ä.). Im Anschluß des Vortrags kann man noch der Debatte (Ausschnitt) der Stammtischrunde folgen die ebenfalls sehr amüsant und interessant war !
Nachfolgend einige textliche Infos und Stichpunkte aus dem Vortrag/Abend:
Zeitarbeit
in Deutschland
- 1967 Das Bundesverfassungsgericht hält einen Musterprozess für die Zukunft der Personalüberlassung in Deutschland.
- 1972 Verabschiedung und Inkrafttreten des “Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung”, kurz AÜG. Zudem sieht das AÜG eine gesetzliche Erlaubnispflicht für die Dienstleistung “Zeitarbeit” vor.
- 1985 Die maximal zulässige Einsatzdauer von Leiharbeitern wird von drei auf sechs Monate erhöht, um Zeitarbeit für die Beteiligten (angeblich) attraktiver zu machen.
- 1994 Verlängerung der Überlassungsdauer von sechs auf maximal neun Monate.
- 1994 Das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit fällt. Private gewerbsmäßige Arbeitsvermittlung wird zugelassen.
- 1997 Reform des AÜG: Die maximale Überlassungsdauer beträgt nun 12 Monate.
- 2004 Unter Schröder: Änderung der
Rahmenbedingungen für die Arbeitnehmerüberlassung im Zuge der
sog. “Hartz- (Verbrecher) Vorschläge”: u.a. keine zeitliche
Begrenzung der Überlassungsdauer.
- 2012 Die vor Jahresfrist von der Politik
geforderte Anpassung der Zeitarbeitnehmergehälter an das Lohnniveau
der Stammmitarbeiter vor Ort wird umgesetzt und resultiert in
mehreren Tarifvereinbarungen mit einzelnen Branchenverbänden.
Dieser Prozess ist noch nicht für alle (60 %) Berufs- und
Branchenbereiche abgeschlossen, wird in der Folgezeit aber nach und
nach bearbeitet.
Die „Ausbeutung“ und Möglichkeiten einer Zeitarbeit
Zusätzlich sind Mitarbeiter die durch einer
Zeitarbeit beschäftigt sind immernoch benachteiligt, nicht nur
finanziell sondern auch rechtlich:
- Die Zeitarbeit hat momentan keinen antiquaten Job, bzw.
Einsatz für den Mitarbeiter, so wird er einfach in irgendeinen
Betrieb gesteckt:
- der von seiner häuslichen Umgebung sehr weit entfernt ist
(Fahrzeit z.B: 1,5 Std einfach) oder
- er muss in einer Firma eine Tätigkeit verrichten, die er
körperlich gar nicht kann, bzw. nicht dafür geeignet ist (Call
Center Mitarbeiter wird zum Fließbandarbeiter), demnach mindert
sich auch der Stundenlohn.
- Im besten Fall wird der Mitarbeiter dazu gezwungen seinen
Urlaub zu nehmen oder seine Überstunden abzufeiern.
- Sollte sich dann dieser auszuleihende Mitarbeiter weigern
diesen für ihn nicht ausgerichteten Job anzunehmen, ist es gemäß
Zeitarbeits- Arbeitsvertrag zu einer Verweigerung gekommen und der
Mitarbeiter wird durch die Zeitarbeit fristlos entlassen, ohne
jegliche Auszahlung von noch nachstehenden Lohnforderungen oder
Urlaubsansprüchen. In der Kündigung, bzw. im Kündigungsschreiben
befindet sich dann natürlich das Wörtchen „Arbeitsverweigerung“
oder die Wörter „verweigerte er jegliche Arbeitsangebote“.
- Nur der Klageweg bleibt dem betroffenen Mitarbeiter
offen und viele Zeitarbeiten rechnen damit, dass nicht jeder vor das
Arbeitsgericht zieht. Da diese davon ausgehen, dass sich die meißten
auszuleihenden Mitarbeiter in ihren Rechten nicht auskennen und
nicht wissen wie sie jetzt mit dieser Situation umgehen und handeln
sollen.
- Folge, bei einer fristlosen Kündigung (Grund:
Arbeitsverweigerung) ist natürlich dann eine 12 monatige Sperre
beim Arbeitsamt für die Leistung des Arbeitslosengeld I. Der
Betroffene fällt sofort in Hartz IV.
Rechtliche Tipps:Deshalb:
- sofort zum Arbeitsgericht, (es herrscht dort keine
Anwaltspflicht). Wenn man nicht selber zu Gericht möchte, kann man
dies mit einer Vollmacht umgehen. Diese Vollmacht kann der Kläger
jeden der das 18 Lebensjahr vollendet hat austellen und sich von dem
Bevollmächtigten vertreten lassen.
- eine Kündigungsschutzklage (Achtung, diese ist an eine
Frist gebunden):
drei Wochen nach Zustellung (Poststempel) oder Aushändigung der Kündigung und ggf. eine Forderungsklage einreichen.
- Die Klageschriften nehmen dort kostenlos die
Gerichtsangestellten entgegen und beraten auch.
- die Unterlagen für eine Klage:
- Arbeitsvertrag
- Personalausweis
- Verdienstbescheinigungen, Kündigungsschreiben, bzw.
Kündigung
Dienstag, 24. Dezember 2013
Organspende, Organhandel, Organmafia. Die Lüge vom Hirn'tod': Freibrief zum Ausschlachten
Dr. med. Manfred Doepp im Gespräch mit Michael Vogt über Organspende, Organhandel und das ganz große Geschäft mit den lebenden „Leichen".
Mittwoch, 4. Dezember 2013
Mittwoch, 13. März 2013
KenFM im Gespräch mit Jürgen Elsässer über: "Operation NSU" - COMPACT-Spezial
Die Mordserie der NSU ist die größte seit Gründung der Bundesrepublik
Deutschland - und im Laufe ihrer Aufklärung kommen immer größere Pannen
ans Tageslicht. Die Aktenvernichtung beim Verfassungsschutz ist dabei
die bekannteste. Die Verfassungsschützer der einzelnen Länder sind tief
in die Affäre verstrickt, über das gesamte Ausmaß lässt sich bisher nur
spekulieren.
Allein beim Betrachten der gemeinhin bekannten
Fakten wirkt die offizielle Version eines autaken Trios - Uwe Böhnhardt,
Uwe Mundlos und Beate Zschäpe - ungaubwürdig. Wer sich näher mit dem
Fall beschäftigt, zum Beispiel durch Lektüre des COMPACT-Spezials
"Operation Nationalsozialistischer Untergrund", kann eine andere
Dimension erkennen. Die Mithilfe durch V-Leute des Staates muss eher als
gestaltendes Mitwirken bezeichnet werden, und hinter den "Pannen" lässt
sich Kalkül erkennen. Der letzte bekanntgewordene Fall, in dem Terror
von Geheimdiensten organisiert wurde, liegt nur wenige Jahrzehnte zurück
- die NATO-Geheimarmeen. Nur, dass diese sich vor allem von der NSU
unterscheiden, da Terror im Namen der Linken, der Kommunisten betrieben
wurde. Von Daniele Ganser, Autor des Standard-Werks zu den
NATO-Geheimarmeen, findet sich ebenfalls ein Beitrag im COMPACT-Spezial.
Ken
Jebsen im Gespräch mit Jürgen Elsässer, Chefredakteur des
Nachrichtenmagazins COMPACT, über das NSU-Spezial, mit einem groben
Überblick über die im Heft festgehaltenen neuesten Erkenntnisse, Fakten,
Ungereimtheiten und plausiblen Theorien. Das Heft kann ab sofort online
unter http://www.compact-magazin.com bestellt werden und ist ab dem 22.3. am Kiosk erhältlich.
Sonntag, 17. Februar 2013
MS Estonia - Interview mit Jutta Raabe
Interessantes u. aktuelles Interview mit der investigativen Journalistin Jutta Raabe (damals Spiegel TV) zu dem Schiffsunglück der MS Estonia (1994) ! Sie erzählt in wie weit die Schwedische Regierung und Polizei hier Nachforschungen blockiert haben und wie sie den Fall einschätzt. Allgeimeiner kurzer Einblick in die Geheimdienstlage von damals und was die Nato damals so treibte. Solche Journalisten wünscht man sich die nicht locker lassen und selbst unter Morddrohungen weiter nachforschen.
Außerdem hat sie in zusammenarbeit mit einem US Regieseur auch einen Kinospielfilm gedreht der zwar hierzulande ziemlich floppte, jedoch in Estland und im Ausland ziemlich erfolgreich war. Dieser spiegelt z.t. Ihre Erfahrungen von damals nach dem Unglück wieder und verarbeitete darin u.a. Zeugenberichte.
Außerdem hat sie in zusammenarbeit mit einem US Regieseur auch einen Kinospielfilm gedreht der zwar hierzulande ziemlich floppte, jedoch in Estland und im Ausland ziemlich erfolgreich war. Dieser spiegelt z.t. Ihre Erfahrungen von damals nach dem Unglück wieder und verarbeitete darin u.a. Zeugenberichte.
Sonntag, 3. Februar 2013
Freitag, 21. Dezember 2012
Jeden Tag schulfrei !
Was passiert mit einem Kind, das in Freiheit aufwächst und nicht zur
Schule muss? Lernt es überhaupt Lesen, Schreiben und Rechnen? Landet es
tatsächlich einmal als verwahrloster Arbeitsloser obdachlos unter einer
Brücke? Wie aufwändig ist es für die Eltern, dem Kind das, was es für
das Leben als Erwachsener braucht, beizubringen?
Es scheint eine Herkulesaufgabe zu sein, die ohne Unterstützung durch
die Schule nicht zu schaffen ist. Immerhin ist die Schule eine
Institution mit hunderten und tausenden hochgebildeten Experten,
größtenteils mit Universitätsabschluss. Können und dürfen sich Eltern
überhaupt anmaßen, diese unfassbar schwere Aufgabe selbst zu übernehmen?
Oder setzen sie die Gesellschaft der Gefahr aus, sich zu
steinzeitlichen Verhältnissen zurückzuentwickeln, wenn sie nicht vor der
ehrwürdigen Institution Schule auf die Knie fallen und es wagen, die
Verantwortung für ihr Kind und dessen Bildung selbst übernehmen?
Diese Fragen interessieren uns ebenso sehr wie euch. Wir haben sie
deshalb jemandem gestellt, der Antworten darauf geben kann. Nicht weil
er einer der hochgebildeten Gurus ist, dem alle nacheifern, sondern weil
er ein ganz normaler Vater ist, der den Anspruch, sein Kind in Freiheit
aufwachsen zu lassen, wirklich ernstnimmt. Würde er dieses hierzulande
tun, so müsste er einen hohen Preis dafür bezahlen: Den Verlust des
Sorgerechts und eine Gefängnisstrafe. Seine Tochter würde man trotzdem
dazu zwingen, zur Schule zu gehen. Deshalb hat Ben als einer der wenigen
die Konsequenzen gezogen und unser Land zum Wohle seiner Tochter
verlassen. Sie geht nicht zur Schule, sondern bleibt zu Hause. In diesem
Interview erzählt uns Ben, wie es seiner Tochter und ihm damit ergeht.
Quelle: FreiwilligFrei
Sonntag, 25. November 2012
Kurzbericht zur 8. AZK
Sie ist vorbei... die 8. AZK Konferenz. Es waren gut 2000 Leute da die den Vorträgen der Referenten lauschten.
Auch "prominente alte Hasen" der Szene wurden gesichtet (u.a. Manfred Petritsch alias Freeman, Werner Altnickel und das Team von Time To Do (Norbert Brackenwagen vom Sender Schweiz 5) um nur einige zu nennen.
Wer alles als Redner kommt wurde auch dieses mal wieder bis zum Schluß nicht bekannt gegeben aus Gründen die wohl vielen bekannt sein dürften. Erst vor Ort sah man wer tatsächlich da ist.
Wer alles als Redner kommt wurde auch dieses mal wieder bis zum Schluß nicht bekannt gegeben aus Gründen die wohl vielen bekannt sein dürften. Erst vor Ort sah man wer tatsächlich da ist.
Die Referenten waren :
Ali Reza Salari, iranischer Botschafter in Bern
über Iran :-) (wer hätte das gedacht)
Prof. Dr. Claus W. Turtur
über Freie Energie
Robert Stein
über Forscher der Geschichte und ihre Entdeckungen: Schauberger, Tesla etc.
Robert Fleischer (Exopolitik)
über Militärs und Forschergruppen bzgl. UFO´s
Sylvia Stolz (ex Anwältin / Strafverteidigerin)
über die Justiz und ihre Verhaftung im Gericht
Alles in allem war es wieder mal ein hochineressanter Tag.
Die Videos der Vorträge werden wir hier sofort verlinken sobald sie vom AZK Filmteam ins Netz gestellt wurden (dies kann aber sicher bis Anfang Dez. dauern).
Donnerstag, 31. Mai 2012
Sonntag, 27. Mai 2012
Die Estonia Katastrophe / Verschwörung
Ein sehr interessantes Videointerview vom Anwalt der die Opfer bei der Estonia Schiffskatastrophe vertreten hat. Man erkennt auch hier, wie bei 9/11, unglaubliche Vorgänge und das Abblocken von Regierungen und deren Einflußnahme auf Gerichte etc. dass man es kaum glauben kann. Ein Video in 7 Teilen das es lohnt sich anzusehen wenn man mal Zeit hat. Ein Vorfall der bei uns in Deutschland kaum oder nur sehr wenig beleuchtet wurde. Doch wie auch bei anderen "Zufallsunfällen" scheint auch hier gesprengt worden zu sein. Der Ganze Fall hat sehr viele Parallelen zu 9/11 (sprich: Unfallursache wider den Naturgesetzen, Nato Übung zur gleichen Zeit, unglaubliche Verdunkelungsversuche, Ursache war schon nach wenigen Stunden gefunden und zuletzt auch die mehrmalige Analyse der Metalle welche Sprengungen ergaben) nur dass das ganze sich knapp 10 Jahre zuvor abspielte!
Henning Witte : Anwalt der Estonia-Hinterbliebenden (deutsch) [2010]
Henning Witte
ist deutscher Anwalt in Schweden und hat in dieser Funktion die Gruppe
hunderter Hinterbliebender der Estonia-Katastrophe in einem Zivilprozess
vertreten. Er gibt in diesem Interview zu, zunächst auch die offizielle
Version der Estonia-Geschichte geglaubt zu haben, doch was er dann im
Rahmen des Gerichtsprozesses erlebte, hat sein Leben tiefgreifend
verändert. Da sich die Medien nicht für Beweise, die nicht ins Bild der
offiziellen Geschichte passen, interessiert haben, schrieb Henning
schließlich ein Buch über seine Erlebnisse, das 2003 in dem Film "Baltic
Storm" verfilmt wurde. Eine der interessantesten Wendungen seiner
Ermittlungen war die Begegnung mit einem Sporttaucher der schwedischen
Marine, der kurz nach dem Untergang der Estonia zu einem Einsatz
einberufen wurde, um zum Wrack zu tauchen. Er berichtete über einen
eindeutigen Sprengschaden an der Estonia, was sich mit Aussagen von
Reedern und Schiffsbauingenieuren deckt, die ebenfalls der offiziellen
Darstellung widersprochen haben. Henning Witte legt in diesem Interview
alle verfügbaren Beweise auf den Tisch. Es werden zahlreiche Videos von
Tauchgängen eingespielt und Beweismittel aus dem Prozess wie Dokumente
von Tauchgängen werden gezeigt.
Weiter Informationen:
http://www.zeitenschrift.com/magazin/46-estonia.ihtml
http://www.spiegel.tv/filme/estonia-reportage/
http://prison.planet.ee/estonia.php (leider nur in Estnisch)
Henning Witte : Anwalt der Estonia-Hinterbliebenden (deutsch) [2010]
Weiter Informationen:
http://www.zeitenschrift.com/magazin/46-estonia.ihtml
http://www.spiegel.tv/filme/estonia-reportage/
http://prison.planet.ee/estonia.php (leider nur in Estnisch)
Donnerstag, 19. April 2012
KenFM im Gespräch mit: Evelyn Hecht-Galinski
Ken Jebsen im Gespräch mit Evelyn Hecht-Galinski, Tochter von Heinz Galinski, ehemaliger Präsident des Zentralrats der Juden, über die Causa Grass, Israel-Kritik und die Antisemitismuskeule.
Mittwoch, 11. April 2012
AZK - Bernhard Schaub - Wem dient das Anti-Rassismus-Gesetz
Zur ganzen Grass und Rassismus Diskussion der letzten Tage sei jedem Leser unseres Blogs auch folgendes Video nochmal ans Herz gelegt:
Dienstag, 25. Oktober 2011
Der Prozess
Ort: Landgericht Nürnberg
Vorbemerkung:
Als Zeuge im Verfahren und daher ohne anwaltliche Vertretung stehen mir weder Details des Prozesses noch Akteneinsicht zur Verfügung, folglich handelt es sich um eine rein subjektive 'Erlebniserzählung', die jedoch soweit es meine Einblicke betrifft auf wahren Begebenheiten beruht.
Als Zeuge im Verfahren und daher ohne anwaltliche Vertretung stehen mir weder Details des Prozesses noch Akteneinsicht zur Verfügung, folglich handelt es sich um eine rein subjektive 'Erlebniserzählung', die jedoch soweit es meine Einblicke betrifft auf wahren Begebenheiten beruht.
Vorgeschichte:
Im September 2010 wurde mir mittags in meinem kleinen Fahrradladen ein 2 Wochen vorher meiner Kundin GS gestohlenes Fahrrad zum Tausch/ Verkauf angeboten.
Der 'Kunde' SK war ein deutscher Staatsbürger der erheblich nach Bier roch und um die 40 Jahre alt war. Er war in Begleitung seiner Gattin und wollte für sie etwas 'feminineres' als das ca. 10-15 Jahre alte blaue Hollandrad haben.
Das Rad war mir aus diversen Reparaturen der vergangenen Jahre als Eigentum der GS bekannt und in einem für sein Alter guten und gepflegten Zustand und hatte einen Marktwert zwischen 100-150€.
Da die GS eine Stammkundin ist, wusste ich um den Diebstahl und setzte den SK darüber in Kenntnis. Ich nahm das Rad in Gewahrsam, woraufhin ich die Eigentümerin anrief und bat, es bei mir abzuholen.
Sie war wenige Minuten später bei meinem Laden, da sie nur ein paar Straßen weiter wohnt.
Auf die Frage hin, wo und wie SK denn in den Besitz des Fahrrades gekommen sei, brachte der mehrere widersprüchliche Erklärungen vor.
So habe er es bei einem Bekannten gegen einen defekten Laptop getauscht, geschenkt bekommen bzw. auf dem Sperrmüll gefunden. Er wirkte verwirrt.
Da SK das Rad aber anstandslos heraus gab und nicht die Flucht ergriff, gingen die GS und ich arglos davon aus, dass er evtl. nicht der eigentliche Dieb sei und entweder unschuldig oder selbst das Opfer eines Betrugs sein könnte (im Zweifel für den Angeklagten).
Wir beschlossen, vorerst nicht die Polizei zu rufen.
Der SK erklärte sich bereit, der GS das Rad nach Hause zu bringen, da diese selbst mit ihrem anderen Fahrrad gekommen war und er bei ihr gleich um die Ecke wohne.
Als die beiden weg waren und ich die andern Kunden bedient hatte, stellte ich fest, dass ein Rucksack liegen geblieben war. Also sah ich hinein, um Anhaltspunkte über den Eigentümer zu finden.
Da sich in dem Rucksack nur einige leere Bierflaschen und ein Bolzenschneider befanden, war es nahe liegend, dass es sich bei dem Besitzer um den nach Bier riechenden SK mit dem gestohlenen Fahrrad handeln dürfte.
Ich stellte ich den Bolzenschneider sicher und rief die GS an, um über das weitere Vorgehen zu beraten.
Sie kam kurz darauf zurück und beschloss, die Sache mit dem Wiedererhalt ihres Eigentums für erledigt anzusehen.
Im Laufe unserer Unterhaltung kam der SK wieder dazu und forderte die Herausgabe seines Rucksacks, der ich Folge leistete. Er sah nicht hinein und bemerkte somit nicht das Verschwinden des Bolzenschneiders.
Stattdessen wendete er eindringliche Worte (mit 15cm Abstand) an die noch anwesende, einen Kopf kleinere GS „besser auf die Polizei zu verzichten, schließlich kennen wir uns doch alle“.
Dann ging er.
Wenn nicht zufällig gerade ein Polizeistreife um die Ecke gefahren wäre, wäre es das gewesen. Aber die GS stoppte den Streifenwagen und fragte um Rat, wie sie sich denn verhalten solle.
Die Beamten erklärten, dass sie nun ihrerseits dienstlich verpflichtet wären, Anzeige zu erstatten, da sie Kenntnis einer Straftat erlangt hätten.
Wir gaben den Bolzenschneider den Beamten und unsere Aussagen zu Protokoll....
Der 'Kunde' SK war ein deutscher Staatsbürger der erheblich nach Bier roch und um die 40 Jahre alt war. Er war in Begleitung seiner Gattin und wollte für sie etwas 'feminineres' als das ca. 10-15 Jahre alte blaue Hollandrad haben.
Das Rad war mir aus diversen Reparaturen der vergangenen Jahre als Eigentum der GS bekannt und in einem für sein Alter guten und gepflegten Zustand und hatte einen Marktwert zwischen 100-150€.
Da die GS eine Stammkundin ist, wusste ich um den Diebstahl und setzte den SK darüber in Kenntnis. Ich nahm das Rad in Gewahrsam, woraufhin ich die Eigentümerin anrief und bat, es bei mir abzuholen.
Sie war wenige Minuten später bei meinem Laden, da sie nur ein paar Straßen weiter wohnt.
Auf die Frage hin, wo und wie SK denn in den Besitz des Fahrrades gekommen sei, brachte der mehrere widersprüchliche Erklärungen vor.
So habe er es bei einem Bekannten gegen einen defekten Laptop getauscht, geschenkt bekommen bzw. auf dem Sperrmüll gefunden. Er wirkte verwirrt.
Da SK das Rad aber anstandslos heraus gab und nicht die Flucht ergriff, gingen die GS und ich arglos davon aus, dass er evtl. nicht der eigentliche Dieb sei und entweder unschuldig oder selbst das Opfer eines Betrugs sein könnte (im Zweifel für den Angeklagten).
Wir beschlossen, vorerst nicht die Polizei zu rufen.
Der SK erklärte sich bereit, der GS das Rad nach Hause zu bringen, da diese selbst mit ihrem anderen Fahrrad gekommen war und er bei ihr gleich um die Ecke wohne.
Als die beiden weg waren und ich die andern Kunden bedient hatte, stellte ich fest, dass ein Rucksack liegen geblieben war. Also sah ich hinein, um Anhaltspunkte über den Eigentümer zu finden.
Da sich in dem Rucksack nur einige leere Bierflaschen und ein Bolzenschneider befanden, war es nahe liegend, dass es sich bei dem Besitzer um den nach Bier riechenden SK mit dem gestohlenen Fahrrad handeln dürfte.
Ich stellte ich den Bolzenschneider sicher und rief die GS an, um über das weitere Vorgehen zu beraten.
Sie kam kurz darauf zurück und beschloss, die Sache mit dem Wiedererhalt ihres Eigentums für erledigt anzusehen.
Im Laufe unserer Unterhaltung kam der SK wieder dazu und forderte die Herausgabe seines Rucksacks, der ich Folge leistete. Er sah nicht hinein und bemerkte somit nicht das Verschwinden des Bolzenschneiders.
Stattdessen wendete er eindringliche Worte (mit 15cm Abstand) an die noch anwesende, einen Kopf kleinere GS „besser auf die Polizei zu verzichten, schließlich kennen wir uns doch alle“.
Dann ging er.
Wenn nicht zufällig gerade ein Polizeistreife um die Ecke gefahren wäre, wäre es das gewesen. Aber die GS stoppte den Streifenwagen und fragte um Rat, wie sie sich denn verhalten solle.
Die Beamten erklärten, dass sie nun ihrerseits dienstlich verpflichtet wären, Anzeige zu erstatten, da sie Kenntnis einer Straftat erlangt hätten.
Wir gaben den Bolzenschneider den Beamten und unsere Aussagen zu Protokoll....
Der Prozess:
Etliche Monate später (Frühjahr 2011-habe den Brief mit dem genauen Datum längst weggeschmissen) wurde ich als Zeuge vor Gericht geladen, um „im Dienste der Wahrheitsfindung“ meine Aussage zu machen.Die Anklage lautete auf „schweren Diebstahl“, da das Fahrradschloss mittels krimineller Energie und einem Bolzenschneider geöffnet worden sein muss.
Unabgeschlossen wäre es nur einfacher Diebstahl gewesen.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben der Verhandlung wurde mir ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 1000€ in Aussicht gestellt.
Ich leistete Folge und hoffte, die Sache sei damit aus der Welt.
Als Entschädigung meines Verdienstausfalles als Selbstständiger wurden mir 17€ pro Stunde erstattet, die natürlich zu versteuern waren. Der Angeklagte war nicht erschienen.
Einige Wochen später gab es einen neuen Verhandlungstermin beim Landgericht, leider war die GS wegen Kuraufenthalt legal verhindert.
Ich jedoch machte nun meine Aussage im Justizpalast und sah die Sache damit als erledigt an. Danach ging ich wieder zur Arbeit.
In der Zwischenzeit habe ich erfahren dass es noch eine Verhandlung gab, bei der die GS angehört wurde. Ich war dafür wohl nicht nötig und bekam davon erst später Kenntnis.
Vor einigen Wochen (Oktober 2011) klingelte dann während des spazieren gehens mit meinem Hund das Handy und die Frau vom Landgericht fragte, wo ich eigentlich stecke, ich sei doch vorgeladen.
Das war mir leider nicht bekannt, da ich keine Vorladung erhalten habe, antwortete ich (innerlich schaudernd wegen der 1000€ Ordnungsstrafe).
Die Dame erwiderte, dass die Vorladung abgeschickt worden sei und damit auch als zugestellt gelte.
Es gäbe dann halt einen neuen Termin.
Diesmal waren alle Zeugen, also ich, die GS und eine Polizeibeamtin als auch der Angeklagte SK anwesend und ich wartete auf meinen Aufruf. Die Anklage lautete diesmal auf „Diebstahl und Hehlerei“.
Ich kam als Letzter dran, daher kann ich nur von dem letzten Teil des Prozesses Zeugnis geben.
Ich wurde abermals zur Aussage aufgefordert, konnte und wollte aber nach dem langen Zeitraum nicht allzu sehr ins Detail gehen. Die Kernaussage (s.o.) habe ich wiederholt und durfte anschließend Platz nehmen. Der Bolzenschneider war nicht mehr auffindbar.
Da ich mein Geschäft erst 1,5 Stunden später öffnete, nahm ich Platz und verfolgte die weitere Verhandlung.
Ich erfuhr, dass es sich um eine Berufungsverhandlung auf Initiative der Staatsanwältin handelte, der die vorinstanzliche Verurteilung des Angeklagten nicht ausreichte, um dem Recht zur Geltung zu verhelfen.
Weiterhin erfuhr ich, dass der SK in den letzten Jahren mehrfach (fast jährlich) wegen Diebstahls belangt worden war, unter anderem wegen Diebstahl einer Tube Pattex für 2,50€ und eines DECT-Telefons und er deshalb bereits mehrere Bewährungsstrafen erhalten hatte.
Er bezieht seinen Lebensunterhalt aus Hartz4 und stockt ihn durch einen landschaftsgärtnerischen Minijob um etwa 150€ auf.
Er hatte mal studiert und ein nicht näher definiertes Diplom erreicht und zwei Bücher geschrieben, die leider niemand kaufen mag.
Er habe daher Schulden in der Größenordnung von 10T€ (u.a. bei der KFW), um deren Rückzahlung er sich bemühe.
Die Staatsanwältin betonte die Glaubwürdigkeit der drei voneinander unabhängigen Zeugenaussagen und die widersprüchlichen Erklärungen des Angeklagten und glaubte hier einen Gewohnheitsdieb zu erkennen.
Sie forderte deshalb in ihrem Plädoyer 6 Monate Gefängnis (auf Bewährung, ausgesetzt auf drei Jahre) und 150 Sozialstunden.
Der Verteidiger stammelte unverständliche Argumentationen warum sein Mandant freizusprechen sei, die sogar Edmund Stoiber flüssiger formuliert bekommen hätte. Er meinte, es gäbe keine Beweise, dass der SK wirklich der Dieb sei oder in hehlerischer Absicht das Rad los haben wollte.
Das letzte Wort hat der Angeklagte:
SK ist während der Strafforderung der Staatsanwältin merklich nervös geworden und nutzte seine Chance zu einem furiosen Schlusswort.
Er lasse sich von „diesem Pack hier“ sein Leben nicht versauen, denn schließlich existiere die BRD als Staat ja gar nicht mangels Geltungbereich und sowieso sei die Strafprozessordnung abgeschafft. (Wem diese Sichtweise neu ist, der kann hier die Argumentation dazu nachlesen. Ich behaupte weder das dies zutrifft, noch ist das meine Meinung!)
Der Richter habe keine Kompetenz ihn zu verurteilen und wenn doch wäre ihm das auch egal, da 2012 eh die Welt untergehe. Das sähe man ja schon dieser Tage in Thailand.
Und mache sich das versammelte Pack eigentlich eine Vorstellung davon, was dieses Verfahren überhaupt gekostet habe und wer das letztlich bezahle?
An dieser Stelle hob ich als einziger Steuerzahler im Raum unter Beamten und Hartz4 Empfängern schweigend und demütig die Hand. (Verkürzt und aus dem Gedächtnis wiedergegeben).
Das Gericht und die Schöffen zogen sich zur Urteilsberatung zurück, nachdem die Staatsanwältin kontrolliert hatte, dass „dieses Pack“ auch wörtlich im Verhandlungsprotokoll stand.
Die zehnminütige Pause ließ Zeit für eine Zigarette vor dem Justizpalast und eine kurze Diskussion darüber, wie das Urteil wohl ausfallen werde und wie sich die Schlussworte des Angeklagten auf das Strafmaß auswirken würden.
Die Spekulation reicht von 'Beleidigung von Würdenträgern' über 'Der sitzt, die Bewährung kann er vergessen' bis zu 'eigentlich hat er ja zum Teil Recht'.
Auf dem Weg hinaus wurde ich noch von der Frau des SK als Lügner beschimpft der sein Geschäft bald schließen werde und mit Anzeige bedroht.
Das Urteil:
Zurück im Verhandlungssaal durften wir stehend das Urteil des hohen Gerichts über den vorinstanzlich verurteilten Angeklagten vernehmen, dessen Strafmaß der Staatsanwaltschaft zu niedrig erschienen war:
„Freispruch aus Mangel an Beweisen. Die Kosten des Verfahrens und sämtliche Auslagen trägt die Staatskasse“ (Also schon wieder ich, sogar den Pfeifenanwalt darf ich bezahlen!).
Kein Wort über die Legalität und Legitimität der BRD und kein Wort über „das Pack“!
Ist das ein 'rechtstaatliches' Urteil über einen Wiederholungstäter, oder die bequeme Ausrede eines illegitimen Richters der genau weiß was er sich da anmaßt und der bei der kleinsten Gegenwehr den Schw... einzieht? Es wäre kaum zu fassen sollte es wirklich so einfach sein!
Oder ist es noch einfacher: Ein Staat der den Bürgern verbietet andere zu bestehlen und es doch millionenfach selbst macht via Steuereintreibung kann nie und nimmer ein Rechtstaat sein! Unrecht kann ja nicht dadurch zu Recht werden, weil eine größere Anzahl von Leuten dem zustimmt.
Sprachen hier zwei staatsalimentierte Diebe auf Augenhöhe miteinander (obwohl der eine auf dem Podest über dem anderen trohnte) und lachten sich ins Fäustchen!?
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