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Freitag, 18. März 2016

Pressemeldung: GEZ / Beitragsservice - Der lange Kampf ist vorbei.

(Sobald die Urteilsbegründung vom BVwfG veröffentlicht wurde folgt von unserem Juristen eine Erklärung dazu. )

Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leip­zig hat nach münd­li­chen Ver­hand­lun­gen am 16./17. März 2016 in ins­ge­samt 18 Re­vi­si­ons­ver­fah­ren ent­schie­den, dass der Rund­funk­bei­trag für pri­va­te Haus­hal­te ver­fas­sungs­ge­mäß er­ho­ben wird. Einzige Chance wäre noch auf EU Ebene zu klagen.
Nach dem Rund­funk­bei­trags­staats­ver­trag der Län­der wird seit dem 1. Ja­nu­ar 2013 für jede Woh­nung ein ein­heit­li­cher Rund­funk­bei­trag er­ho­ben, der von den voll­jäh­ri­gen Be­woh­nern zu be­zah­len ist. Der Rund­funk­bei­trag hat die frü­he­re Rund­funk­ge­bühr ab­ge­löst, die an­fiel, wenn ein Rund­funk­emp­fangs­ge­rät zum Emp­fang be­reit­ge­hal­ten wurde. Von der Bei­trags­zah­lung wird auf An­trag aus be­stimm­ten so­zia­len Grün­den sowie bei ob­jek­ti­ver Un­mög­lich­keit des Rund­funk­emp­fangs in der Woh­nung be­freit. Eine Be­frei­ung wegen feh­len­den Be­sit­zes eines Emp­fangs­ge­räts ist nicht vor­ge­se­hen. Die Bei­trags­hö­he ist im Rund­funk­fi­nan­zie­rungs­staats­ver­trag ent­spre­chend dem je­wei­li­gen Vor­schlag der un­ab­hän­gi­gen Kom­mis­si­on zur Er­mitt­lung und Über­prü­fung des Fi­nanz­be­darfs (KEF) zu­nächst auf 17,98 € im Monat, seit 2015 auf 17,50 € im Monat fest­ge­setzt. Die Klä­ger haben Be­schei­de, in denen die be­klag­ten Rund­funk­an­stal­ten rück­stän­di­ge Bei­trä­ge fest­ge­setzt haben, vor allem mit der Be­grün­dung an­ge­foch­ten, nicht im Be­sitz eines Rund­funk­emp­fangs­ge­räts zu sein. Ihre Kla­gen haben in den Vor­in­stan­zen kei­nen Er­folg ge­habt.
Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat die Re­vi­sio­nen der Klä­ger gegen die Be­ru­fungs­ur­tei­le zu­rück­ge­wie­sen. Die Ge­setz­ge­bungs­kom­pe­tenz der Län­der für das Rund­funk­recht um­fasst auch die Re­ge­lungs­be­fug­nis für den Rund­funk­bei­trag. Die Kom­pe­tenz­re­ge­lun­gen der Fi­nanz­ver­fas­sung des Grund­ge­set­zes sind nicht an­wend­bar, weil es sich bei dem Rund­funk­bei­trag nicht um eine Steu­er, son­dern um eine rund­funk­spe­zi­fi­sche nicht­steu­er­li­che Ab­ga­be han­delt. Der Rund­funk­bei­trag wird nicht wie eine Steu­er vor­aus­set­zungs­los, son­dern als Ge­gen­leis­tung für die Mög­lich­keit er­ho­ben, die öf­fent­lich-recht­li­chen Rund­funk­pro­gram­me emp­fan­gen zu kön­nen. Das Bei­trags­auf­kom­men wird nicht in die Haus­hal­te der Län­der ein­ge­stellt, um die vom Haus­halts­ge­setz­ge­ber be­stimm­ten Ge­mein­las­ten zu fi­nan­zie­ren. Nach dem Rund­funk­bei­trags­staats­ver­trag dient es der funk­ti­ons­ge­rech­ten Fi­nanz­aus­stat­tung des öf­fent­lich-recht­li­chen Rund­funks. Dem­zu­fol­ge legt der Rund­funk­fi­nan­zie­rungs­staats­ver­trag fest, dass Über­schüs­se vom Fi­nanz­be­darf für die fol­gen­de zwei­jäh­ri­ge Bei­trags­pe­ri­ode ab­ge­zo­gen wer­den.
Für diese Art der nicht­steu­er­li­chen Fi­nan­zie­rung des öf­fent­lich-recht­li­chen Rund­funks be­steht die ver­fas­sungs­recht­lich not­wen­di­ge be­son­de­re Recht­fer­ti­gung. Dies folgt zum einen dar­aus, dass der Rund­funk­bei­trag den Vor­teil der Rund­funk­emp­fangs­mög­lich­keit ab­gilt. Die An­knüp­fung der Bei­trags­pflicht an die Woh­nung ist ge­eig­net, die­sen Vor­teil zu er­fas­sen. Die An­nah­me, dass Rund­funk­pro­gram­me ty­pi­scher­wei­se in Woh­nun­gen emp­fan­gen wer­den, hält sich in­ner­halb des ge­setz­ge­be­ri­schen Ge­stal­tungs­spiel­raums, weil nach den Er­he­bun­gen des Sta­tis­ti­schen Bun­des­amts weit über 90 % der pri­va­ten Haus­hal­te mit Fern­seh­ge­rä­ten aus­ge­stat­tet sind. Auch muss­ten die Lan­des­ge­setz­ge­ber nicht an der ge­rä­te­ab­hän­gi­gen Rund­funk­ge­bühr fest­hal­ten, weil deren Ver­ein­bar­keit mit dem Ver­fas­sungs­ge­bot der Ab­ga­ben­ge­rech­tig­keit zu­min­dest zwei­fel­haft war. Ins­be­son­de­re die Ver­brei­tung mul­ti­funk­tio­na­ler Emp­fangs­ge­rä­te führ­te dazu, dass das ge­büh­ren­pflich­ti­ge Be­reit­hal­ten eines Emp­fangs­ge­räts gegen den Wil­len der Be­sit­zer nicht mehr fest­ge­stellt wer­den konn­te.
Zum an­de­ren stellt die Er­he­bung einer nicht­steu­er­li­chen Ab­ga­be nach der bin­den­den Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts die dem öf­fent­lich-recht­li­chen Rund­funk ge­mä­ße Fi­nan­zie­rung dar. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt geht davon aus, dass die Rund­funk­an­stal­ten da­durch in die Lage ver­setzt wer­den, den klas­si­schen, der Viel­falt­si­che­rung ver­pflich­te­ten Rund­funk­auf­trag unter den Be­din­gun­gen der dua­len Rund­funk­ord­nung zu er­fül­len, ohne in eine mit der Rund­funk­frei­heit un­ver­ein­ba­re, weil die Viel­falt ge­fähr­den­de Ab­hän­gig­keit von Wer­be­ein­nah­men oder staat­li­chen Zu­schüs­sen zu ge­ra­ten.
Nach al­le­dem ist es ver­fas­sungs­recht­lich nicht ge­bo­ten, eine Be­frei­ungs­mög­lich­keit bei feh­len­dem Ge­rä­te­be­sitz zu er­öff­nen. Dies würde das ge­setz­li­che Ziel, eine mög­lichst gleich­mä­ßi­ge Er­he­bung des Bei­trags zu ge­währ­leis­ten, kon­ter­ka­rie­ren. Hinzu kommt, dass der Nach­weis, nicht über ein Emp­fangs­ge­rät zu ver­fü­gen, auf­grund der tech­ni­schen Ent­wick­lung mit an­ge­mes­se­nem Auf­wand nicht mehr ver­läss­lich er­bracht wer­den kann.
Die An­knüp­fung der Bei­trags­pflicht an die Woh­nung ver­stößt nicht zu Las­ten der Per­so­nen, die eine Woh­nung al­lei­ne in­ne­ha­ben, gegen das Gebot der Gleich­be­hand­lung, weil hier­für ein hin­rei­chen­der sach­li­cher Grund be­steht: Die Woh­nung stellt den ty­pi­schen Ort des Pro­gram­m­emp­fangs dar und er­mög­licht es, die Bei­trä­ge ohne tat­säch­li­chen Er­mitt­lungs­auf­wand zu er­he­ben. Dar­auf durf­ten die Lan­des­ge­setz­ge­ber an­ge­sichts der Viel­zahl der bei­trags­re­le­van­ten Sach­ver­hal­te, der Häu­fig­keit der Bei­trags­er­he­bung und der Bei­trags­hö­he ab­stel­len.
BVerwG 6 C 6.15 - Ur­teil vom 18. März 2016


Montag, 3. Februar 2014

Kurzvortrag: "Zeitarbeit in Deutschland" & anschließender Stammtisch-Diskussion zum Thema


Christian vom "Schall und Rauch Stammtisch Nürnberg"  hielt am 31.01.2014 einen kleinen aber hochinteressanten Vortrag zum Thema Zeitarbeit (Geschichte, aktuelle Situation, u.ä.). Im Anschluß des Vortrags kann man noch der Debatte (Ausschnitt) der Stammtischrunde folgen die ebenfalls sehr amüsant und interessant war !

Nachfolgend einige textliche Infos und Stichpunkte aus dem Vortrag/Abend:


Zeitarbeit in Deutschland

  • 1967 Das Bundesverfassungsgericht hält einen Musterprozess für die Zukunft der Personalüberlassung in Deutschland.
  • 1972 Verabschiedung und Inkrafttreten des “Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung”, kurz AÜG. Zudem sieht das AÜG eine gesetzliche Erlaubnispflicht für die Dienstleistung “Zeitarbeit” vor.
  • 1985 Die maximal zulässige Einsatzdauer von Leiharbeitern wird von drei auf sechs Monate erhöht, um Zeitarbeit für die Beteiligten (angeblich) attraktiver zu machen.
  • 1994 Verlängerung der Überlassungsdauer von sechs auf maximal neun Monate.
  • 1994 Das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit fällt. Private gewerbsmäßige Arbeitsvermittlung wird zugelassen.
  • 1997 Reform des AÜG: Die maximale Überlassungsdauer beträgt nun 12 Monate.
  • 2004 Unter Schröder: Änderung der Rahmenbedingungen für die Arbeitnehmerüberlassung im Zuge der sog. “Hartz- (Verbrecher) Vorschläge”: u.a. keine zeitliche Begrenzung der Überlassungsdauer.
  • 2012 Die vor Jahresfrist von der Politik geforderte Anpassung der Zeitarbeitnehmergehälter an das Lohnniveau der Stammmitarbeiter vor Ort wird umgesetzt und resultiert in mehreren Tarifvereinbarungen mit einzelnen Branchenverbänden. Dieser Prozess ist noch nicht für alle (60 %) Berufs- und Branchenbereiche abgeschlossen, wird in der Folgezeit aber nach und nach bearbeitet.
    Die „Ausbeutung“ und Möglichkeiten einer Zeitarbeit
Zusätzlich sind Mitarbeiter die durch einer Zeitarbeit beschäftigt sind immernoch benachteiligt, nicht nur finanziell sondern auch rechtlich:
  • Die Zeitarbeit hat momentan keinen antiquaten Job, bzw. Einsatz für den Mitarbeiter, so wird er einfach in irgendeinen Betrieb gesteckt:
  1. der von seiner häuslichen Umgebung sehr weit entfernt ist (Fahrzeit z.B: 1,5 Std einfach) oder
  2. er muss in einer Firma eine Tätigkeit verrichten, die er körperlich gar nicht kann, bzw. nicht dafür geeignet ist (Call Center Mitarbeiter wird zum Fließbandarbeiter), demnach mindert sich auch der Stundenlohn.
  • Im besten Fall wird der Mitarbeiter dazu gezwungen seinen Urlaub zu nehmen oder seine Überstunden abzufeiern.
  • Sollte sich dann dieser auszuleihende Mitarbeiter weigern diesen für ihn nicht ausgerichteten Job anzunehmen, ist es gemäß Zeitarbeits- Arbeitsvertrag zu einer Verweigerung gekommen und der Mitarbeiter wird durch die Zeitarbeit fristlos entlassen, ohne jegliche Auszahlung von noch nachstehenden Lohnforderungen oder Urlaubsansprüchen. In der Kündigung, bzw. im Kündigungsschreiben befindet sich dann natürlich das Wörtchen „Arbeitsverweigerung“ oder die Wörter „verweigerte er jegliche Arbeitsangebote“.
  • Nur der Klageweg bleibt dem betroffenen Mitarbeiter offen und viele Zeitarbeiten rechnen damit, dass nicht jeder vor das Arbeitsgericht zieht. Da diese davon ausgehen, dass sich die meißten auszuleihenden Mitarbeiter in ihren Rechten nicht auskennen und nicht wissen wie sie jetzt mit dieser Situation umgehen und handeln sollen.
  • Folge, bei einer fristlosen Kündigung (Grund: Arbeitsverweigerung) ist natürlich dann eine 12 monatige Sperre beim Arbeitsamt für die Leistung des Arbeitslosengeld I. Der Betroffene fällt sofort in Hartz IV.

    Rechtliche Tipps:
    Deshalb:
  1. sofort zum Arbeitsgericht, (es herrscht dort keine Anwaltspflicht). Wenn man nicht selber zu Gericht möchte, kann man dies mit einer Vollmacht umgehen. Diese Vollmacht kann der Kläger jeden der das 18 Lebensjahr vollendet hat austellen und sich von dem Bevollmächtigten vertreten lassen.
  2. eine Kündigungsschutzklage (Achtung, diese ist an eine Frist gebunden):
    drei Wochen nach Zustellung (Poststempel) oder Aushändigung der Kündigung und ggf. eine Forderungsklage einreichen.
  3. Die Klageschriften nehmen dort kostenlos die Gerichtsangestellten entgegen und beraten auch.
  4. die Unterlagen für eine Klage:
  • Arbeitsvertrag
  • Personalausweis
  • Verdienstbescheinigungen, Kündigungsschreiben, bzw. Kündigung






Dienstag, 24. Dezember 2013

Organspende, Organhandel, Organmafia. Die Lüge vom Hirn'tod': Freibrief zum Ausschlachten


Dr. med. Manfred Doepp im Gespräch mit Michael Vogt über Organspende, Organhandel und das ganz große Geschäft mit den lebenden „Leichen".

Mittwoch, 13. März 2013

KenFM im Gespräch mit Jürgen Elsässer über: "Operation NSU" - COMPACT-Spezial

Die Mordserie der NSU ist die größte seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland - und im Laufe ihrer Aufklärung kommen immer größere Pannen ans Tageslicht. Die Aktenvernichtung beim Verfassungsschutz ist dabei die bekannteste. Die Verfassungsschützer der einzelnen Länder sind tief in die Affäre verstrickt, über das gesamte Ausmaß lässt sich bisher nur spekulieren.

Allein beim Betrachten der gemeinhin bekannten Fakten wirkt die offizielle Version eines autaken Trios - Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe - ungaubwürdig. Wer sich näher mit dem Fall beschäftigt, zum Beispiel durch Lektüre des COMPACT-Spezials "Operation Nationalsozialistischer Untergrund", kann eine andere Dimension erkennen. Die Mithilfe durch V-Leute des Staates muss eher als gestaltendes Mitwirken bezeichnet werden, und hinter den "Pannen" lässt sich Kalkül erkennen. Der letzte bekanntgewordene Fall, in dem Terror von Geheimdiensten organisiert wurde, liegt nur wenige Jahrzehnte zurück - die NATO-Geheimarmeen. Nur, dass diese sich vor allem von der NSU unterscheiden, da Terror im Namen der Linken, der Kommunisten betrieben wurde. Von Daniele Ganser, Autor des Standard-Werks zu den NATO-Geheimarmeen, findet sich ebenfalls ein Beitrag im COMPACT-Spezial.

Ken Jebsen im Gespräch mit Jürgen Elsässer, Chefredakteur des Nachrichtenmagazins COMPACT, über das NSU-Spezial, mit einem groben Überblick über die im Heft festgehaltenen neuesten Erkenntnisse, Fakten, Ungereimtheiten und plausiblen Theorien. Das Heft kann ab sofort online unter http://www.compact-magazin.com bestellt werden und ist ab dem 22.3. am Kiosk erhältlich.

Sonntag, 17. Februar 2013

MS Estonia - Interview mit Jutta Raabe

Interessantes u. aktuelles Interview mit der investigativen Journalistin Jutta Raabe (damals Spiegel TV) zu dem Schiffsunglück der MS Estonia (1994) ! Sie erzählt in wie weit die Schwedische Regierung und Polizei hier Nachforschungen blockiert haben und wie sie den Fall einschätzt. Allgeimeiner kurzer Einblick in die Geheimdienstlage von damals und was die Nato damals so treibte. Solche Journalisten wünscht man sich die nicht locker lassen und selbst unter Morddrohungen weiter nachforschen.



Außerdem hat sie in zusammenarbeit mit einem US Regieseur  auch einen Kinospielfilm gedreht der zwar hierzulande ziemlich floppte, jedoch in Estland und im Ausland ziemlich erfolgreich war. Dieser spiegelt z.t. Ihre Erfahrungen von damals nach dem Unglück wieder und verarbeitete darin u.a. Zeugenberichte.




Freitag, 21. Dezember 2012

Jeden Tag schulfrei !

Was passiert mit einem Kind, das in Freiheit aufwächst und nicht zur Schule muss? Lernt es überhaupt Lesen, Schreiben und Rechnen? Landet es tatsächlich einmal als verwahrloster Arbeitsloser obdachlos unter einer Brücke? Wie aufwändig ist es für die Eltern, dem Kind das, was es für das Leben als Erwachsener braucht, beizubringen?
Es scheint eine Herkulesaufgabe zu sein, die ohne Unterstützung durch die Schule nicht zu schaffen ist. Immerhin ist die Schule eine Institution mit hunderten und tausenden hochgebildeten Experten, größtenteils mit Universitätsabschluss. Können und dürfen sich Eltern überhaupt anmaßen, diese unfassbar schwere Aufgabe selbst zu übernehmen? Oder setzen sie die Gesellschaft der Gefahr aus, sich zu steinzeitlichen Verhältnissen zurückzuentwickeln, wenn sie nicht vor der ehrwürdigen Institution Schule auf die Knie fallen und es wagen, die Verantwortung für ihr Kind und dessen Bildung selbst übernehmen?
Diese Fragen interessieren uns ebenso sehr wie euch. Wir haben sie deshalb jemandem gestellt, der Antworten darauf geben kann. Nicht weil er einer der hochgebildeten Gurus ist, dem alle nacheifern, sondern weil er ein ganz normaler Vater ist, der den Anspruch, sein Kind in Freiheit aufwachsen zu lassen, wirklich ernstnimmt. Würde er dieses hierzulande tun, so müsste er einen hohen Preis dafür bezahlen: Den Verlust des Sorgerechts und eine Gefängnisstrafe. Seine Tochter würde man trotzdem dazu zwingen, zur Schule zu gehen. Deshalb hat Ben als einer der wenigen die Konsequenzen gezogen und unser Land zum Wohle seiner Tochter verlassen. Sie geht nicht zur Schule, sondern bleibt zu Hause. In diesem Interview erzählt uns Ben, wie es seiner Tochter und ihm damit ergeht.
Quelle: FreiwilligFrei

Sonntag, 25. November 2012

Kurzbericht zur 8. AZK

Sie ist vorbei... die 8. AZK Konferenz. Es waren gut 2000 Leute da die den Vorträgen der Referenten lauschten.

Auch "prominente alte Hasen" der Szene wurden gesichtet (u.a. Manfred Petritsch alias Freeman, Werner Altnickel und das Team von Time To Do (Norbert Brackenwagen vom Sender Schweiz 5) um nur einige zu nennen.
Wer alles als Redner kommt wurde auch dieses mal wieder bis zum Schluß nicht bekannt gegeben aus Gründen die wohl vielen bekannt sein dürften. Erst vor Ort sah man wer tatsächlich da ist.

Die Referenten waren :

Ali Reza Salari, iranischer Botschafter in Bern 

über Iran :-) (wer hätte das gedacht)

Prof. Dr. Claus W. Turtur 

über Freie Energie

Robert Stein 

über Forscher der Geschichte und ihre Entdeckungen: Schauberger, Tesla etc.

Robert Fleischer (Exopolitik)

über Militärs und Forschergruppen bzgl. UFO´s


Sylvia Stolz (ex Anwältin / Strafverteidigerin)

über die Justiz und ihre Verhaftung im Gericht


Alles in allem war es wieder mal ein hochineressanter Tag.

Die Videos der Vorträge werden wir hier sofort verlinken sobald sie vom AZK Filmteam ins Netz gestellt wurden (dies kann aber sicher bis Anfang Dez. dauern). 


Sonntag, 27. Mai 2012

Die Estonia Katastrophe / Verschwörung

Ein sehr interessantes Videointerview vom Anwalt der die Opfer bei der Estonia Schiffskatastrophe vertreten hat. Man erkennt auch hier, wie bei 9/11, unglaubliche Vorgänge und das Abblocken von Regierungen und deren Einflußnahme auf Gerichte etc. dass man es kaum glauben kann. Ein Video in 7 Teilen das es lohnt sich anzusehen wenn man mal Zeit hat. Ein Vorfall der bei uns in Deutschland kaum oder nur sehr wenig beleuchtet wurde. Doch wie auch bei anderen "Zufallsunfällen" scheint auch hier gesprengt worden zu sein. Der Ganze Fall hat sehr viele Parallelen zu 9/11 (sprich: Unfallursache wider den Naturgesetzen, Nato Übung zur gleichen Zeit, unglaubliche Verdunkelungsversuche, Ursache war schon nach wenigen Stunden gefunden und zuletzt auch die mehrmalige Analyse der Metalle welche Sprengungen ergaben) nur dass das ganze sich knapp 10 Jahre zuvor abspielte!




Henning Witte : Anwalt der Estonia-Hinterbliebenden (deutsch) [2010]

00148wHenning Witte ist deutscher Anwalt in Schweden und hat in dieser Funktion die Gruppe hunderter Hinterbliebender der Estonia-Katastrophe in einem Zivilprozess vertreten. Er gibt in diesem Interview zu, zunächst auch die offizielle Version der Estonia-Geschichte geglaubt zu haben, doch was er dann im Rahmen des Gerichtsprozesses erlebte, hat sein Leben tiefgreifend verändert. Da sich die Medien nicht für Beweise, die nicht ins Bild der offiziellen Geschichte passen, interessiert haben, schrieb Henning schließlich ein Buch über seine Erlebnisse, das 2003 in dem Film "Baltic Storm" verfilmt wurde. Eine der interessantesten Wendungen seiner Ermittlungen war die Begegnung mit einem Sporttaucher der schwedischen Marine, der kurz nach dem Untergang der Estonia zu einem Einsatz einberufen wurde, um zum Wrack zu tauchen. Er berichtete über einen eindeutigen Sprengschaden an der Estonia, was sich mit Aussagen von Reedern und Schiffsbauingenieuren deckt, die ebenfalls der offiziellen Darstellung widersprochen haben. Henning Witte legt in diesem Interview alle verfügbaren Beweise auf den Tisch. Es werden zahlreiche Videos von Tauchgängen eingespielt und Beweismittel aus dem Prozess wie Dokumente von Tauchgängen werden gezeigt.

Weiter Informationen:
http://www.zeitenschrift.com/magazin/46-estonia.ihtml
http://www.spiegel.tv/filme/estonia-reportage/
http://prison.planet.ee/estonia.php (leider nur in Estnisch)

Donnerstag, 19. April 2012

KenFM im Gespräch mit: Evelyn Hecht-Galinski

Ken Jebsen im Gespräch mit Evelyn Hecht-Galinski, Tochter von Heinz Galinski, ehemaliger Präsident des Zentralrats der Juden, über die Causa Grass, Israel-Kritik und die Antisemitismuskeule.

Mittwoch, 11. April 2012

Dienstag, 25. Oktober 2011

Der Prozess

Ort: Landgericht Nürnberg

Vorbemerkung:
Als Zeuge im Verfahren und daher ohne anwaltliche Vertretung stehen mir weder Details des Prozesses noch Akteneinsicht zur Verfügung, folglich handelt es sich um eine rein subjektive 'Erlebniserzählung', die jedoch soweit es meine Einblicke betrifft auf wahren Begebenheiten beruht.
 
Vorgeschichte:
Im September 2010 wurde mir mittags in meinem kleinen Fahrradladen ein 2 Wochen vorher meiner Kundin GS gestohlenes Fahrrad zum Tausch/ Verkauf angeboten.
Der 'Kunde' SK war ein deutscher Staatsbürger der erheblich nach Bier roch und um die 40 Jahre alt war. Er war in Begleitung seiner Gattin und wollte für sie etwas 'feminineres' als das ca. 10-15 Jahre alte blaue Hollandrad haben.
Das Rad war mir aus diversen Reparaturen der vergangenen Jahre als Eigentum der GS bekannt und in einem für sein Alter guten und gepflegten Zustand und hatte einen Marktwert zwischen 100-150€.
Da die GS eine Stammkundin ist, wusste ich um den Diebstahl und setzte den SK darüber in Kenntnis. Ich nahm das Rad in Gewahrsam, woraufhin ich die Eigentümerin anrief und bat, es bei mir abzuholen.
Sie war wenige Minuten später bei meinem Laden, da sie nur ein paar Straßen weiter wohnt.
Auf die Frage hin, wo und wie SK denn in den Besitz des Fahrrades gekommen sei, brachte der mehrere widersprüchliche Erklärungen vor.
So habe er es bei einem Bekannten gegen einen defekten Laptop getauscht, geschenkt bekommen bzw. auf dem Sperrmüll gefunden. Er wirkte verwirrt.
Da SK das Rad aber anstandslos heraus gab und nicht die Flucht ergriff, gingen die GS und ich arglos davon aus, dass er evtl. nicht der eigentliche Dieb sei und entweder unschuldig oder selbst das Opfer eines Betrugs sein könnte (im Zweifel für den Angeklagten).
Wir beschlossen, vorerst nicht die Polizei zu rufen.
Der SK erklärte sich bereit, der GS das Rad nach Hause zu bringen, da diese selbst mit ihrem anderen Fahrrad gekommen war und er bei ihr gleich um die Ecke wohne.
Als die beiden weg waren und ich die andern Kunden bedient hatte, stellte ich fest, dass ein Rucksack liegen geblieben war. Also sah ich hinein, um Anhaltspunkte über den Eigentümer zu finden.
Da sich in dem Rucksack nur einige leere Bierflaschen und ein Bolzenschneider befanden, war es nahe liegend, dass es sich bei dem Besitzer um den nach Bier riechenden SK mit dem gestohlenen Fahrrad handeln dürfte.
Ich stellte ich den Bolzenschneider sicher und rief die GS an, um über das weitere Vorgehen zu beraten.
Sie kam kurz darauf zurück und beschloss, die Sache mit dem Wiedererhalt ihres Eigentums für erledigt anzusehen.
Im Laufe unserer Unterhaltung kam der SK wieder dazu und forderte die Herausgabe seines Rucksacks, der ich Folge leistete. Er sah nicht hinein und bemerkte somit nicht das Verschwinden des Bolzenschneiders.
Stattdessen wendete er eindringliche Worte (mit 15cm Abstand) an die noch anwesende, einen Kopf kleinere GS „besser auf die Polizei zu verzichten, schließlich kennen wir uns doch alle“.
Dann ging er.
Wenn nicht zufällig gerade ein Polizeistreife um die Ecke gefahren wäre, wäre es das gewesen. Aber die GS stoppte den Streifenwagen und fragte um Rat, wie sie sich denn verhalten solle.
Die Beamten erklärten, dass sie nun ihrerseits dienstlich verpflichtet wären, Anzeige zu erstatten, da sie Kenntnis einer Straftat erlangt hätten.
Wir gaben den Bolzenschneider den Beamten und unsere Aussagen zu Protokoll....

Der Prozess:
Etliche Monate später (Frühjahr 2011-habe den Brief mit dem genauen Datum längst weggeschmissen) wurde ich als Zeuge vor Gericht geladen, um „im Dienste der Wahrheitsfindung“ meine Aussage zu machen.
Die Anklage lautete auf „schweren Diebstahl“, da das Fahrradschloss mittels krimineller Energie und einem Bolzenschneider geöffnet worden sein muss.
Unabgeschlossen wäre es nur einfacher Diebstahl gewesen.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben der Verhandlung wurde mir ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 1000€ in Aussicht gestellt.
Ich leistete Folge und hoffte, die Sache sei damit aus der Welt.
Als Entschädigung meines Verdienstausfalles als Selbstständiger wurden mir 17€ pro Stunde erstattet, die natürlich zu versteuern waren. Der Angeklagte war nicht erschienen.

Einige Wochen später gab es einen neuen Verhandlungstermin beim Landgericht, leider war die GS wegen Kuraufenthalt legal verhindert.
Ich jedoch machte nun meine Aussage im Justizpalast und sah die Sache damit als erledigt an. Danach ging ich wieder zur Arbeit.

In der Zwischenzeit habe ich erfahren dass es noch eine Verhandlung gab, bei der die GS angehört wurde. Ich war dafür wohl nicht nötig und bekam davon erst später Kenntnis.

Vor einigen Wochen (Oktober 2011) klingelte dann während des spazieren gehens mit meinem Hund das Handy und die Frau vom Landgericht fragte, wo ich eigentlich stecke, ich sei doch vorgeladen.
Das war mir leider nicht bekannt, da ich keine Vorladung erhalten habe, antwortete ich (innerlich schaudernd wegen der 1000€ Ordnungsstrafe).
Die Dame erwiderte, dass die Vorladung abgeschickt worden sei und damit auch als zugestellt gelte. 
Es gäbe dann halt einen neuen Termin.

Diesmal waren alle Zeugen, also ich, die GS und eine Polizeibeamtin als auch der Angeklagte SK anwesend und ich wartete auf meinen Aufruf. Die Anklage lautete diesmal auf „Diebstahl und Hehlerei“.
Ich kam als Letzter dran, daher kann ich nur von dem letzten Teil des Prozesses Zeugnis geben.

Ich wurde abermals zur Aussage aufgefordert, konnte und wollte aber nach dem langen Zeitraum nicht allzu sehr ins Detail gehen. Die Kernaussage (s.o.) habe ich wiederholt und durfte anschließend Platz nehmen. Der Bolzenschneider war nicht mehr auffindbar.
Da ich mein Geschäft erst 1,5 Stunden später öffnete, nahm ich Platz und verfolgte die weitere Verhandlung.

Ich erfuhr, dass es sich um eine Berufungsverhandlung auf Initiative der Staatsanwältin handelte, der die vorinstanzliche Verurteilung des Angeklagten nicht ausreichte, um dem Recht zur Geltung zu verhelfen.
Weiterhin erfuhr ich, dass der SK in den letzten Jahren mehrfach (fast jährlich) wegen Diebstahls belangt worden war, unter anderem wegen Diebstahl einer Tube Pattex für 2,50€ und eines DECT-Telefons und er deshalb bereits mehrere Bewährungsstrafen erhalten hatte.
Er bezieht seinen Lebensunterhalt aus Hartz4 und stockt ihn durch einen landschaftsgärtnerischen Minijob um etwa 150€ auf.
Er hatte mal studiert und ein nicht näher definiertes Diplom erreicht und zwei Bücher geschrieben, die leider niemand kaufen mag.
Er habe daher Schulden in der Größenordnung von 10T€ (u.a. bei der KFW), um deren Rückzahlung er sich bemühe.
Die Staatsanwältin betonte die Glaubwürdigkeit der drei voneinander unabhängigen Zeugenaussagen und die widersprüchlichen Erklärungen des Angeklagten und glaubte hier einen Gewohnheitsdieb zu erkennen.
Sie forderte deshalb in ihrem Plädoyer 6 Monate Gefängnis (auf Bewährung, ausgesetzt auf drei Jahre) und 150 Sozialstunden.
Der Verteidiger stammelte unverständliche Argumentationen warum sein Mandant freizusprechen sei, die sogar Edmund Stoiber flüssiger formuliert bekommen hätte. Er meinte, es gäbe keine Beweise, dass der SK wirklich der Dieb sei oder in hehlerischer Absicht das Rad los haben wollte.

Das letzte Wort hat der Angeklagte:
SK ist während der Strafforderung der Staatsanwältin merklich nervös geworden und nutzte seine Chance zu einem furiosen Schlusswort.
Er lasse sich von „diesem Pack hier“ sein Leben nicht versauen, denn schließlich existiere die BRD als Staat ja gar nicht mangels Geltungbereich und sowieso sei die Strafprozessordnung abgeschafft. (Wem diese Sichtweise neu ist, der kann hier die Argumentation dazu nachlesen. Ich behaupte weder das dies zutrifft, noch ist das meine Meinung!)
Der Richter habe keine Kompetenz ihn zu verurteilen und wenn doch wäre ihm das auch egal, da 2012 eh die Welt untergehe. Das sähe man ja schon dieser Tage in Thailand.
Und mache sich das versammelte Pack eigentlich eine Vorstellung davon, was dieses Verfahren überhaupt gekostet habe und wer das letztlich bezahle?
An dieser Stelle hob ich als einziger Steuerzahler im Raum unter Beamten und Hartz4 Empfängern schweigend und demütig die Hand. (Verkürzt und aus dem Gedächtnis wiedergegeben).

Das Gericht und die Schöffen zogen sich zur Urteilsberatung zurück, nachdem die Staatsanwältin kontrolliert hatte, dass „dieses Pack“ auch wörtlich im Verhandlungsprotokoll stand.

Die zehnminütige Pause ließ Zeit für eine Zigarette vor dem Justizpalast und eine kurze Diskussion darüber, wie das Urteil wohl ausfallen werde und wie sich die Schlussworte des Angeklagten auf das Strafmaß auswirken würden.
Die Spekulation reicht von 'Beleidigung von Würdenträgern' über 'Der sitzt, die Bewährung kann er vergessen' bis zu 'eigentlich hat er ja zum Teil Recht'.
Auf dem Weg hinaus wurde ich noch von der Frau des SK als Lügner beschimpft der sein Geschäft bald schließen werde und mit Anzeige bedroht.

Das Urteil:
Zurück im Verhandlungssaal durften wir stehend das Urteil des hohen Gerichts über den vorinstanzlich verurteilten Angeklagten vernehmen, dessen Strafmaß der Staatsanwaltschaft zu niedrig erschienen war:
„Freispruch aus Mangel an Beweisen. Die Kosten des Verfahrens und sämtliche Auslagen trägt die Staatskasse“ (Also schon wieder ich, sogar den Pfeifenanwalt darf ich bezahlen!).
Kein Wort über die Legalität und Legitimität der BRD und kein Wort über „das Pack“!

Ist das ein 'rechtstaatliches' Urteil über einen Wiederholungstäter, oder die bequeme Ausrede eines illegitimen Richters der genau weiß was er sich da anmaßt und der bei der kleinsten Gegenwehr den Schw... einzieht? Es wäre kaum zu fassen sollte es wirklich so einfach sein!

Oder ist es noch einfacher: Ein Staat der den Bürgern verbietet andere zu bestehlen und es doch millionenfach selbst macht via Steuereintreibung kann nie und nimmer ein Rechtstaat sein! Unrecht kann ja nicht dadurch zu Recht werden, weil eine größere Anzahl von Leuten dem zustimmt.
Sprachen hier zwei staatsalimentierte Diebe auf Augenhöhe miteinander (obwohl der eine auf dem Podest über dem anderen trohnte) und lachten sich ins Fäustchen!?