
Jetzt greift die Kirche auch schon an unser erspartes.
Hat der Skandal um den Erzbischof Tebartz van Elzt nicht gelangt.
Nein, ab Januar 2015 stürzt sich die Kirche auch auf unsere Sparguthaben.
Gemäß Art. 140 Grundgesetz (GG), dem dazugehörigen, mit verbundenen Artikel 137 Abs. 3 der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919 und dem Kommentar zum Grundgesetz von Schmidt-Bleibtreu/ Klein, ist Staat und Kirche getrennt.
Das gilt aber nicht für unser derzeitiges Einkommenssteuergesetz (EStG).
Ab dem 1. Januar 2015 wird die Kirchensteuer auch auf private Sparvermögen erhoben und automatisch einbehalten und an die Kirche abgefürt, vergl. § 51a EStG.
Die Banken sind dazu verpflichtet die aus dem Sparvermögen ergebene Kirchensteuer dem Bundeszentralamt für Steuern mitzuteilen.
Die Banken führen dann automatisch die errechnete Kirchensteuer an das Finanzamt ab.
Das heißt: Auf jedes Sparbuch, bzw. auf jedes ersparte Geld, dass auf der Bank liegt wird ab Januar 2015 Kirchensteuern erhoben.
Dieses Gesetz wurde einfach während des Weihnachtsstress, in einem Zeitraum wo jeder Bürger nur an Weihnachten denkt oder anderweitig abgelenkt ist geändert. Es wurde auch in den Medien, wie TV (Nachrichten), Radio oder Zeitung dem Bürger nicht mitgeteilt.
Es ist wurde nur wie es das Gesetz vorsieht im Bundesgesetzblatt (BGBl.) I S. 1768, (was fast niemand liest) veröffentlicht.
Die Gestzesänderung wurde am 14.12.2013 beschloßen.