Die größte Demokratie der Erde stellt fünf Prozent der
Weltbevölkerung, aber 25 Prozent der Gefangenen weltweit. Jeder
Hundertste Amerikaner lebt im Gefängnis. Das amerikanische
Gefängnissystem bildet einen riesigen Pool an Arbeitskräften, die unter
unmenschlichen Bedingungen gehalten werden. Und nicht alle
Bevölkerungsgruppen betrifft es in gleicher Weise. Abby Martin zeichnet
die Geschichte des amerikanischen Haftsystems von der Sklaverei bis in
den globalisierten Kapitalismus nach.
Samstag, 23. Juli 2016
Freitag, 8. Juli 2016
Die Probleme der Verschwörungsszene werden die Probleme der AfD
Hintergrundinfos zum AfD Politiker Gedeon
Montag, 20. Juni 2016
Wirkliche Heilung & frühzeitige Prophylaxe durch russische Weltraummedizin
Prof. Dr. Dr. med. Enrico Edinger im Gespräch mit Michael Friedrich Vogt. Prof. Dr. Dr. Edinger hat sich in seiner wissenschaftlichen und therapeutischen Arbeit der Aufgabe verschrieben, die in der Raumfahrt gewonnenen medizinischen Erkenntnisse für die praktische ärztliche Arbeit auf Erden nutzbar zu machen.
Donnerstag, 16. Juni 2016
Donnerstag, 19. Mai 2016
Aktuelle Stammtischänderungen / Informationen
Wie die meisten sicherlich mitbekommen haben, fand zuletzt der Stammtisch immer im Landbierparadies statt. Jedoch wurde fast jedem am vergangenen Freitag klar, dass der Lautstärkepegel in den Räumlichkeiten dort oft nahezu unerträglich ist wenn dort feiernde und herumgröhlende Partygruppen zugange sind. Es war im Prinzip kein vernünftiges Gespräch mehr möglich und so kann es nicht weitergehen. Wir werden uns in kürze Beratschlagen und für die nächsten Treffen u.U. eine andere Location bekannt geben (zumindest für Schlechtwettertage wo wir drinnen sein müssen).
Schaut bitte daher immer vielleicht ein oder zwei Tage vorher auf den Blog wann und wo der Stammtisch stattfindet. Wir versuchen auch auf emails und Anmeldungen zeitnah zu antworten.
Auch kann es die nächsten Wochen dazu kommen, dass wir nicht jede Woche ein Treffen haben da u.a. Bilderberg, und andere Treffen anstehen.
Wenn das nächste Treffen im Landbierparadies stattfindet, dann ist damit i.d.R. der Biergarten gemeint. Bitte daher alle verfrorenen Leute eine Jacke mitbringen.
soweit erstmal....
Schaut bitte daher immer vielleicht ein oder zwei Tage vorher auf den Blog wann und wo der Stammtisch stattfindet. Wir versuchen auch auf emails und Anmeldungen zeitnah zu antworten.
Auch kann es die nächsten Wochen dazu kommen, dass wir nicht jede Woche ein Treffen haben da u.a. Bilderberg, und andere Treffen anstehen.
Wenn das nächste Treffen im Landbierparadies stattfindet, dann ist damit i.d.R. der Biergarten gemeint. Bitte daher alle verfrorenen Leute eine Jacke mitbringen.
soweit erstmal....
Montag, 16. Mai 2016
Samstag, 16. April 2016
Sicherheitsbericht 2016 der Stadt Nürnberg
Neues aus dem Stadtrat der Stadt Nürnberg:
Am Mittwoch den 13.04.2016 wurde der alljährliche Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg im Stadtrat bekannt gegeben. Die Erläuterungen trug der Nürnberger Polizeipräsident vor. Aus dem Bericht des Polizeipräsidenten geht hervor, dass sich im Stadtgebiet Nürnberg die Kriminalität zum Vorjahr 2014 leicht erhöht hat. Im Städteranking befindet sich unsere Stadt auf Platz 5 hinter Berlin, Frankfurt am Main, Ruhrgebiet und Hamburg. Es ist aber weiter zu melden, dass sich die Aufklärungsquote derzeit bei 76% hält.
Durch die vermehrte Zuteilung von Flüchtlingen haben sich auch die Straftaten Raub, Körperverletzung, Handel und Besitz von Betäubungsmittel, Sexueller Belästigung, Erschleichung von Leistungen (VAG –schwarz fahren; Sozialamt) deutlich erhöht.
Erschreckend ist die Feststellung in der Steigerung der Gewalt gegenüber Polizeibeamten. Diese Gewalt wird am häufigsten von Bürgern mit Migrationshintergrund verübt. Auch die Kriminalität innerhalb der Flüchtlingslager (Tillystr, Langwasser,) ist deutlich angestiegen.
Eine absolut neue Feststellung während der Kriminalitätsbekämpfung ist, dass vermehrt Gruppen die Straftaten begehen und es sich kaum noch mehr um Einzeltäter handelt.
Auch die Straßenkriminalität, wie der Tatbestand Diebstahl, Raub oder Überfall ist leicht angestiegen. Vermehrt tritt dies bei Großveranstaltungen wie zum Bespiel Volksfest, Bardentreffen, Rock im Park, Altstadtfest und Weihnachtsmarkt auf.
Die Brennpunkte in der Nacht, gerade Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag sind: Klingenhofstraße (Disco Resi), Claragasse, Hallplatz, Königstor Passage, Luitpoldstr, Sterntor und Regensburger Straße (Disco WON). Es wird empfohlen, sich dort in der Nacht nicht mehr alleine aufzuhalten.
Im Jahr 2014 gab es 32 Morde oder Totschläge, die alle aufgeklärt wurden. 27 Drogentode gab es im Jahr 2015, meistens durch Crystal oder Heroin.
Am Mittwoch den 13.04.2016 wurde der alljährliche Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg im Stadtrat bekannt gegeben. Die Erläuterungen trug der Nürnberger Polizeipräsident vor. Aus dem Bericht des Polizeipräsidenten geht hervor, dass sich im Stadtgebiet Nürnberg die Kriminalität zum Vorjahr 2014 leicht erhöht hat. Im Städteranking befindet sich unsere Stadt auf Platz 5 hinter Berlin, Frankfurt am Main, Ruhrgebiet und Hamburg. Es ist aber weiter zu melden, dass sich die Aufklärungsquote derzeit bei 76% hält.
Durch die vermehrte Zuteilung von Flüchtlingen haben sich auch die Straftaten Raub, Körperverletzung, Handel und Besitz von Betäubungsmittel, Sexueller Belästigung, Erschleichung von Leistungen (VAG –schwarz fahren; Sozialamt) deutlich erhöht.
Erschreckend ist die Feststellung in der Steigerung der Gewalt gegenüber Polizeibeamten. Diese Gewalt wird am häufigsten von Bürgern mit Migrationshintergrund verübt. Auch die Kriminalität innerhalb der Flüchtlingslager (Tillystr, Langwasser,) ist deutlich angestiegen.
Eine absolut neue Feststellung während der Kriminalitätsbekämpfung ist, dass vermehrt Gruppen die Straftaten begehen und es sich kaum noch mehr um Einzeltäter handelt.
Auch die Straßenkriminalität, wie der Tatbestand Diebstahl, Raub oder Überfall ist leicht angestiegen. Vermehrt tritt dies bei Großveranstaltungen wie zum Bespiel Volksfest, Bardentreffen, Rock im Park, Altstadtfest und Weihnachtsmarkt auf.
Die Brennpunkte in der Nacht, gerade Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag sind: Klingenhofstraße (Disco Resi), Claragasse, Hallplatz, Königstor Passage, Luitpoldstr, Sterntor und Regensburger Straße (Disco WON). Es wird empfohlen, sich dort in der Nacht nicht mehr alleine aufzuhalten.
Im Jahr 2014 gab es 32 Morde oder Totschläge, die alle aufgeklärt wurden. 27 Drogentode gab es im Jahr 2015, meistens durch Crystal oder Heroin.
Freitag, 18. März 2016
Pressemeldung: GEZ / Beitragsservice - Der lange Kampf ist vorbei.
(Sobald die Urteilsbegründung vom BVwfG veröffentlicht wurde folgt von unserem Juristen eine Erklärung dazu. )
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nach mündlichen Verhandlungen am 16./17. März 2016 in insgesamt 18 Revisionsverfahren entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für private Haushalte verfassungsgemäß erhoben wird. Einzige Chance wäre noch auf EU Ebene zu klagen.
Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder wird seit dem 1. Januar 2013 für jede Wohnung ein einheitlicher Rundfunkbeitrag erhoben, der von den volljährigen Bewohnern zu bezahlen ist. Der Rundfunkbeitrag hat die frühere Rundfunkgebühr abgelöst, die anfiel, wenn ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wurde. Von der Beitragszahlung wird auf Antrag aus bestimmten sozialen Gründen sowie bei objektiver Unmöglichkeit des Rundfunkempfangs in der Wohnung befreit. Eine Befreiung wegen fehlenden Besitzes eines Empfangsgeräts ist nicht vorgesehen. Die Beitragshöhe ist im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag entsprechend dem jeweiligen Vorschlag der unabhängigen Kommission zur Ermittlung und Überprüfung des Finanzbedarfs (KEF) zunächst auf 17,98 € im Monat, seit 2015 auf 17,50 € im Monat festgesetzt. Die Kläger haben Bescheide, in denen die beklagten Rundfunkanstalten rückständige Beiträge festgesetzt haben, vor allem mit der Begründung angefochten, nicht im Besitz eines Rundfunkempfangsgeräts zu sein. Ihre Klagen haben in den Vorinstanzen keinen Erfolg gehabt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen der Kläger gegen die Berufungsurteile zurückgewiesen. Die Gesetzgebungskompetenz der Länder für das Rundfunkrecht umfasst auch die Regelungsbefugnis für den Rundfunkbeitrag. Die Kompetenzregelungen der Finanzverfassung des Grundgesetzes sind nicht anwendbar, weil es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer, sondern um eine rundfunkspezifische nichtsteuerliche Abgabe handelt. Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können. Das Beitragsaufkommen wird nicht in die Haushalte der Länder eingestellt, um die vom Haushaltsgesetzgeber bestimmten Gemeinlasten zu finanzieren. Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dient es der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Demzufolge legt der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag fest, dass Überschüsse vom Finanzbedarf für die folgende zweijährige Beitragsperiode abgezogen werden.
Für diese Art der nichtsteuerlichen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht die verfassungsrechtlich notwendige besondere Rechtfertigung. Dies folgt zum einen daraus, dass der Rundfunkbeitrag den Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit abgilt. Die Anknüpfung der Beitragspflicht an die Wohnung ist geeignet, diesen Vorteil zu erfassen. Die Annahme, dass Rundfunkprogramme typischerweise in Wohnungen empfangen werden, hält sich innerhalb des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums, weil nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamts weit über 90 % der privaten Haushalte mit Fernsehgeräten ausgestattet sind. Auch mussten die Landesgesetzgeber nicht an der geräteabhängigen Rundfunkgebühr festhalten, weil deren Vereinbarkeit mit dem Verfassungsgebot der Abgabengerechtigkeit zumindest zweifelhaft war. Insbesondere die Verbreitung multifunktionaler Empfangsgeräte führte dazu, dass das gebührenpflichtige Bereithalten eines Empfangsgeräts gegen den Willen der Besitzer nicht mehr festgestellt werden konnte.
Zum anderen stellt die Erhebung einer nichtsteuerlichen Abgabe nach der bindenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gemäße Finanzierung dar. Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass die Rundfunkanstalten dadurch in die Lage versetzt werden, den klassischen, der Vielfaltsicherung verpflichteten Rundfunkauftrag unter den Bedingungen der dualen Rundfunkordnung zu erfüllen, ohne in eine mit der Rundfunkfreiheit unvereinbare, weil die Vielfalt gefährdende Abhängigkeit von Werbeeinnahmen oder staatlichen Zuschüssen zu geraten.
Nach alledem ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, eine Befreiungsmöglichkeit bei fehlendem Gerätebesitz zu eröffnen. Dies würde das gesetzliche Ziel, eine möglichst gleichmäßige Erhebung des Beitrags zu gewährleisten, konterkarieren. Hinzu kommt, dass der Nachweis, nicht über ein Empfangsgerät zu verfügen, aufgrund der technischen Entwicklung mit angemessenem Aufwand nicht mehr verlässlich erbracht werden kann.
Die Anknüpfung der Beitragspflicht an die Wohnung verstößt nicht zu Lasten der Personen, die eine Wohnung alleine innehaben, gegen das Gebot der Gleichbehandlung, weil hierfür ein hinreichender sachlicher Grund besteht: Die Wohnung stellt den typischen Ort des Programmempfangs dar und ermöglicht es, die Beiträge ohne tatsächlichen Ermittlungsaufwand zu erheben. Darauf durften die Landesgesetzgeber angesichts der Vielzahl der beitragsrelevanten Sachverhalte, der Häufigkeit der Beitragserhebung und der Beitragshöhe abstellen.
BVerwG 6 C 6.15 - Urteil vom 18. März 2016
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nach mündlichen Verhandlungen am 16./17. März 2016 in insgesamt 18 Revisionsverfahren entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für private Haushalte verfassungsgemäß erhoben wird. Einzige Chance wäre noch auf EU Ebene zu klagen.
Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder wird seit dem 1. Januar 2013 für jede Wohnung ein einheitlicher Rundfunkbeitrag erhoben, der von den volljährigen Bewohnern zu bezahlen ist. Der Rundfunkbeitrag hat die frühere Rundfunkgebühr abgelöst, die anfiel, wenn ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wurde. Von der Beitragszahlung wird auf Antrag aus bestimmten sozialen Gründen sowie bei objektiver Unmöglichkeit des Rundfunkempfangs in der Wohnung befreit. Eine Befreiung wegen fehlenden Besitzes eines Empfangsgeräts ist nicht vorgesehen. Die Beitragshöhe ist im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag entsprechend dem jeweiligen Vorschlag der unabhängigen Kommission zur Ermittlung und Überprüfung des Finanzbedarfs (KEF) zunächst auf 17,98 € im Monat, seit 2015 auf 17,50 € im Monat festgesetzt. Die Kläger haben Bescheide, in denen die beklagten Rundfunkanstalten rückständige Beiträge festgesetzt haben, vor allem mit der Begründung angefochten, nicht im Besitz eines Rundfunkempfangsgeräts zu sein. Ihre Klagen haben in den Vorinstanzen keinen Erfolg gehabt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen der Kläger gegen die Berufungsurteile zurückgewiesen. Die Gesetzgebungskompetenz der Länder für das Rundfunkrecht umfasst auch die Regelungsbefugnis für den Rundfunkbeitrag. Die Kompetenzregelungen der Finanzverfassung des Grundgesetzes sind nicht anwendbar, weil es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer, sondern um eine rundfunkspezifische nichtsteuerliche Abgabe handelt. Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können. Das Beitragsaufkommen wird nicht in die Haushalte der Länder eingestellt, um die vom Haushaltsgesetzgeber bestimmten Gemeinlasten zu finanzieren. Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dient es der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Demzufolge legt der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag fest, dass Überschüsse vom Finanzbedarf für die folgende zweijährige Beitragsperiode abgezogen werden.
Für diese Art der nichtsteuerlichen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht die verfassungsrechtlich notwendige besondere Rechtfertigung. Dies folgt zum einen daraus, dass der Rundfunkbeitrag den Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit abgilt. Die Anknüpfung der Beitragspflicht an die Wohnung ist geeignet, diesen Vorteil zu erfassen. Die Annahme, dass Rundfunkprogramme typischerweise in Wohnungen empfangen werden, hält sich innerhalb des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums, weil nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamts weit über 90 % der privaten Haushalte mit Fernsehgeräten ausgestattet sind. Auch mussten die Landesgesetzgeber nicht an der geräteabhängigen Rundfunkgebühr festhalten, weil deren Vereinbarkeit mit dem Verfassungsgebot der Abgabengerechtigkeit zumindest zweifelhaft war. Insbesondere die Verbreitung multifunktionaler Empfangsgeräte führte dazu, dass das gebührenpflichtige Bereithalten eines Empfangsgeräts gegen den Willen der Besitzer nicht mehr festgestellt werden konnte.
Zum anderen stellt die Erhebung einer nichtsteuerlichen Abgabe nach der bindenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gemäße Finanzierung dar. Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass die Rundfunkanstalten dadurch in die Lage versetzt werden, den klassischen, der Vielfaltsicherung verpflichteten Rundfunkauftrag unter den Bedingungen der dualen Rundfunkordnung zu erfüllen, ohne in eine mit der Rundfunkfreiheit unvereinbare, weil die Vielfalt gefährdende Abhängigkeit von Werbeeinnahmen oder staatlichen Zuschüssen zu geraten.
Nach alledem ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, eine Befreiungsmöglichkeit bei fehlendem Gerätebesitz zu eröffnen. Dies würde das gesetzliche Ziel, eine möglichst gleichmäßige Erhebung des Beitrags zu gewährleisten, konterkarieren. Hinzu kommt, dass der Nachweis, nicht über ein Empfangsgerät zu verfügen, aufgrund der technischen Entwicklung mit angemessenem Aufwand nicht mehr verlässlich erbracht werden kann.
Die Anknüpfung der Beitragspflicht an die Wohnung verstößt nicht zu Lasten der Personen, die eine Wohnung alleine innehaben, gegen das Gebot der Gleichbehandlung, weil hierfür ein hinreichender sachlicher Grund besteht: Die Wohnung stellt den typischen Ort des Programmempfangs dar und ermöglicht es, die Beiträge ohne tatsächlichen Ermittlungsaufwand zu erheben. Darauf durften die Landesgesetzgeber angesichts der Vielzahl der beitragsrelevanten Sachverhalte, der Häufigkeit der Beitragserhebung und der Beitragshöhe abstellen.
BVerwG 6 C 6.15 - Urteil vom 18. März 2016
Sonntag, 13. März 2016
Ergebnis unserer Wahlbeobachtung in Baden Württemberg
Heute fuhren wir zur Wahlbeobachtung kurz hinter die Grenze nach BW um in Crailsheim bei der Auszählung als Beobachter dabei zu sein.
Wir stellten uns dort nicht als Beobachter von 1% oder Compact etc. vor, sondern als Interessierte die einfach mal gerne dabei sein wollten um zu erfahren wie genau der Ablauf bei solch einer Auszählung so funktioniert. Probleme wie andere Beobachter was Compact berichtete hatten wir in keinster Weise.
Wir wurden zwar etwas irritiert aber freundlich von den anwesenden Auszähler/innen begrüßt. Wir konnten ohne weiteres die freiwilligen Helfer einiges fragen und diese gaben auch bereitwillig Auskunft. Auffälligkeiten beobachteten wir keine. Alles ging relativ unkompliziert und geordnet über die Bühne.
Es war jedenfalls eine Interessante Erfahrung.
Jetzt steht nur noch die Überprüfung des Ergebnises online aus mit den Zahlen die wir notiert haben und was letztendlich offiziel für dieses Wahllokal veröffentlicht wird.
Wahllokal Nr 5. Crailsheim Rathaus
Insgesamt abgegebene Stimmen 680
Gültige Stimmen 669
Grüne 182
AFD 147
CDU 130
SPD 106
FDP 61
ÖDP 14
Linke 13
ALFA 10
parteilos 5
NPD 1
Rep 0
ungültige 11
Euer ASR Stammtisch Nürnberg (Bernhard, Heinz, Mike)
Wir stellten uns dort nicht als Beobachter von 1% oder Compact etc. vor, sondern als Interessierte die einfach mal gerne dabei sein wollten um zu erfahren wie genau der Ablauf bei solch einer Auszählung so funktioniert. Probleme wie andere Beobachter was Compact berichtete hatten wir in keinster Weise.
Wir wurden zwar etwas irritiert aber freundlich von den anwesenden Auszähler/innen begrüßt. Wir konnten ohne weiteres die freiwilligen Helfer einiges fragen und diese gaben auch bereitwillig Auskunft. Auffälligkeiten beobachteten wir keine. Alles ging relativ unkompliziert und geordnet über die Bühne.
Es war jedenfalls eine Interessante Erfahrung.Jetzt steht nur noch die Überprüfung des Ergebnises online aus mit den Zahlen die wir notiert haben und was letztendlich offiziel für dieses Wahllokal veröffentlicht wird.
Wahllokal Nr 5. Crailsheim Rathaus
Insgesamt abgegebene Stimmen 680
Gültige Stimmen 669
Grüne 182
AFD 147
CDU 130
SPD 106
FDP 61
ÖDP 14
Linke 13
ALFA 10
parteilos 5
NPD 1
Rep 0
ungültige 11
Euer ASR Stammtisch Nürnberg (Bernhard, Heinz, Mike)
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