Ort: Landgericht Nürnberg
Vorbemerkung:
Als Zeuge im Verfahren und daher ohne anwaltliche Vertretung stehen mir weder Details des Prozesses noch Akteneinsicht zur Verfügung, folglich handelt es sich um eine rein subjektive 'Erlebniserzählung', die jedoch soweit es meine Einblicke betrifft auf wahren Begebenheiten beruht.
Als Zeuge im Verfahren und daher ohne anwaltliche Vertretung stehen mir weder Details des Prozesses noch Akteneinsicht zur Verfügung, folglich handelt es sich um eine rein subjektive 'Erlebniserzählung', die jedoch soweit es meine Einblicke betrifft auf wahren Begebenheiten beruht.
Vorgeschichte:
Im September 2010 wurde mir mittags in meinem kleinen Fahrradladen ein 2 Wochen vorher meiner Kundin GS gestohlenes Fahrrad zum Tausch/ Verkauf angeboten.
Der 'Kunde' SK war ein deutscher Staatsbürger der erheblich nach Bier roch und um die 40 Jahre alt war. Er war in Begleitung seiner Gattin und wollte für sie etwas 'feminineres' als das ca. 10-15 Jahre alte blaue Hollandrad haben.
Das Rad war mir aus diversen Reparaturen der vergangenen Jahre als Eigentum der GS bekannt und in einem für sein Alter guten und gepflegten Zustand und hatte einen Marktwert zwischen 100-150€.
Da die GS eine Stammkundin ist, wusste ich um den Diebstahl und setzte den SK darüber in Kenntnis. Ich nahm das Rad in Gewahrsam, woraufhin ich die Eigentümerin anrief und bat, es bei mir abzuholen.
Sie war wenige Minuten später bei meinem Laden, da sie nur ein paar Straßen weiter wohnt.
Auf die Frage hin, wo und wie SK denn in den Besitz des Fahrrades gekommen sei, brachte der mehrere widersprüchliche Erklärungen vor.
So habe er es bei einem Bekannten gegen einen defekten Laptop getauscht, geschenkt bekommen bzw. auf dem Sperrmüll gefunden. Er wirkte verwirrt.
Da SK das Rad aber anstandslos heraus gab und nicht die Flucht ergriff, gingen die GS und ich arglos davon aus, dass er evtl. nicht der eigentliche Dieb sei und entweder unschuldig oder selbst das Opfer eines Betrugs sein könnte (im Zweifel für den Angeklagten).
Wir beschlossen, vorerst nicht die Polizei zu rufen.
Der SK erklärte sich bereit, der GS das Rad nach Hause zu bringen, da diese selbst mit ihrem anderen Fahrrad gekommen war und er bei ihr gleich um die Ecke wohne.
Als die beiden weg waren und ich die andern Kunden bedient hatte, stellte ich fest, dass ein Rucksack liegen geblieben war. Also sah ich hinein, um Anhaltspunkte über den Eigentümer zu finden.
Da sich in dem Rucksack nur einige leere Bierflaschen und ein Bolzenschneider befanden, war es nahe liegend, dass es sich bei dem Besitzer um den nach Bier riechenden SK mit dem gestohlenen Fahrrad handeln dürfte.
Ich stellte ich den Bolzenschneider sicher und rief die GS an, um über das weitere Vorgehen zu beraten.
Sie kam kurz darauf zurück und beschloss, die Sache mit dem Wiedererhalt ihres Eigentums für erledigt anzusehen.
Im Laufe unserer Unterhaltung kam der SK wieder dazu und forderte die Herausgabe seines Rucksacks, der ich Folge leistete. Er sah nicht hinein und bemerkte somit nicht das Verschwinden des Bolzenschneiders.
Stattdessen wendete er eindringliche Worte (mit 15cm Abstand) an die noch anwesende, einen Kopf kleinere GS „besser auf die Polizei zu verzichten, schließlich kennen wir uns doch alle“.
Dann ging er.
Wenn nicht zufällig gerade ein Polizeistreife um die Ecke gefahren wäre, wäre es das gewesen. Aber die GS stoppte den Streifenwagen und fragte um Rat, wie sie sich denn verhalten solle.
Die Beamten erklärten, dass sie nun ihrerseits dienstlich verpflichtet wären, Anzeige zu erstatten, da sie Kenntnis einer Straftat erlangt hätten.
Wir gaben den Bolzenschneider den Beamten und unsere Aussagen zu Protokoll....
Der 'Kunde' SK war ein deutscher Staatsbürger der erheblich nach Bier roch und um die 40 Jahre alt war. Er war in Begleitung seiner Gattin und wollte für sie etwas 'feminineres' als das ca. 10-15 Jahre alte blaue Hollandrad haben.
Das Rad war mir aus diversen Reparaturen der vergangenen Jahre als Eigentum der GS bekannt und in einem für sein Alter guten und gepflegten Zustand und hatte einen Marktwert zwischen 100-150€.
Da die GS eine Stammkundin ist, wusste ich um den Diebstahl und setzte den SK darüber in Kenntnis. Ich nahm das Rad in Gewahrsam, woraufhin ich die Eigentümerin anrief und bat, es bei mir abzuholen.
Sie war wenige Minuten später bei meinem Laden, da sie nur ein paar Straßen weiter wohnt.
Auf die Frage hin, wo und wie SK denn in den Besitz des Fahrrades gekommen sei, brachte der mehrere widersprüchliche Erklärungen vor.
So habe er es bei einem Bekannten gegen einen defekten Laptop getauscht, geschenkt bekommen bzw. auf dem Sperrmüll gefunden. Er wirkte verwirrt.
Da SK das Rad aber anstandslos heraus gab und nicht die Flucht ergriff, gingen die GS und ich arglos davon aus, dass er evtl. nicht der eigentliche Dieb sei und entweder unschuldig oder selbst das Opfer eines Betrugs sein könnte (im Zweifel für den Angeklagten).
Wir beschlossen, vorerst nicht die Polizei zu rufen.
Der SK erklärte sich bereit, der GS das Rad nach Hause zu bringen, da diese selbst mit ihrem anderen Fahrrad gekommen war und er bei ihr gleich um die Ecke wohne.
Als die beiden weg waren und ich die andern Kunden bedient hatte, stellte ich fest, dass ein Rucksack liegen geblieben war. Also sah ich hinein, um Anhaltspunkte über den Eigentümer zu finden.
Da sich in dem Rucksack nur einige leere Bierflaschen und ein Bolzenschneider befanden, war es nahe liegend, dass es sich bei dem Besitzer um den nach Bier riechenden SK mit dem gestohlenen Fahrrad handeln dürfte.
Ich stellte ich den Bolzenschneider sicher und rief die GS an, um über das weitere Vorgehen zu beraten.
Sie kam kurz darauf zurück und beschloss, die Sache mit dem Wiedererhalt ihres Eigentums für erledigt anzusehen.
Im Laufe unserer Unterhaltung kam der SK wieder dazu und forderte die Herausgabe seines Rucksacks, der ich Folge leistete. Er sah nicht hinein und bemerkte somit nicht das Verschwinden des Bolzenschneiders.
Stattdessen wendete er eindringliche Worte (mit 15cm Abstand) an die noch anwesende, einen Kopf kleinere GS „besser auf die Polizei zu verzichten, schließlich kennen wir uns doch alle“.
Dann ging er.
Wenn nicht zufällig gerade ein Polizeistreife um die Ecke gefahren wäre, wäre es das gewesen. Aber die GS stoppte den Streifenwagen und fragte um Rat, wie sie sich denn verhalten solle.
Die Beamten erklärten, dass sie nun ihrerseits dienstlich verpflichtet wären, Anzeige zu erstatten, da sie Kenntnis einer Straftat erlangt hätten.
Wir gaben den Bolzenschneider den Beamten und unsere Aussagen zu Protokoll....
Der Prozess:
Etliche Monate später (Frühjahr 2011-habe den Brief mit dem genauen Datum längst weggeschmissen) wurde ich als Zeuge vor Gericht geladen, um „im Dienste der Wahrheitsfindung“ meine Aussage zu machen.Die Anklage lautete auf „schweren Diebstahl“, da das Fahrradschloss mittels krimineller Energie und einem Bolzenschneider geöffnet worden sein muss.
Unabgeschlossen wäre es nur einfacher Diebstahl gewesen.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben der Verhandlung wurde mir ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 1000€ in Aussicht gestellt.
Ich leistete Folge und hoffte, die Sache sei damit aus der Welt.
Als Entschädigung meines Verdienstausfalles als Selbstständiger wurden mir 17€ pro Stunde erstattet, die natürlich zu versteuern waren. Der Angeklagte war nicht erschienen.
Einige Wochen später gab es einen neuen Verhandlungstermin beim Landgericht, leider war die GS wegen Kuraufenthalt legal verhindert.
Ich jedoch machte nun meine Aussage im Justizpalast und sah die Sache damit als erledigt an. Danach ging ich wieder zur Arbeit.
In der Zwischenzeit habe ich erfahren dass es noch eine Verhandlung gab, bei der die GS angehört wurde. Ich war dafür wohl nicht nötig und bekam davon erst später Kenntnis.
Vor einigen Wochen (Oktober 2011) klingelte dann während des spazieren gehens mit meinem Hund das Handy und die Frau vom Landgericht fragte, wo ich eigentlich stecke, ich sei doch vorgeladen.
Das war mir leider nicht bekannt, da ich keine Vorladung erhalten habe, antwortete ich (innerlich schaudernd wegen der 1000€ Ordnungsstrafe).
Die Dame erwiderte, dass die Vorladung abgeschickt worden sei und damit auch als zugestellt gelte.
Es gäbe dann halt einen neuen Termin.
Diesmal waren alle Zeugen, also ich, die GS und eine Polizeibeamtin als auch der Angeklagte SK anwesend und ich wartete auf meinen Aufruf. Die Anklage lautete diesmal auf „Diebstahl und Hehlerei“.
Ich kam als Letzter dran, daher kann ich nur von dem letzten Teil des Prozesses Zeugnis geben.
Ich wurde abermals zur Aussage aufgefordert, konnte und wollte aber nach dem langen Zeitraum nicht allzu sehr ins Detail gehen. Die Kernaussage (s.o.) habe ich wiederholt und durfte anschließend Platz nehmen. Der Bolzenschneider war nicht mehr auffindbar.
Da ich mein Geschäft erst 1,5 Stunden später öffnete, nahm ich Platz und verfolgte die weitere Verhandlung.
Ich erfuhr, dass es sich um eine Berufungsverhandlung auf Initiative der Staatsanwältin handelte, der die vorinstanzliche Verurteilung des Angeklagten nicht ausreichte, um dem Recht zur Geltung zu verhelfen.
Weiterhin erfuhr ich, dass der SK in den letzten Jahren mehrfach (fast jährlich) wegen Diebstahls belangt worden war, unter anderem wegen Diebstahl einer Tube Pattex für 2,50€ und eines DECT-Telefons und er deshalb bereits mehrere Bewährungsstrafen erhalten hatte.
Er bezieht seinen Lebensunterhalt aus Hartz4 und stockt ihn durch einen landschaftsgärtnerischen Minijob um etwa 150€ auf.
Er hatte mal studiert und ein nicht näher definiertes Diplom erreicht und zwei Bücher geschrieben, die leider niemand kaufen mag.
Er habe daher Schulden in der Größenordnung von 10T€ (u.a. bei der KFW), um deren Rückzahlung er sich bemühe.
Die Staatsanwältin betonte die Glaubwürdigkeit der drei voneinander unabhängigen Zeugenaussagen und die widersprüchlichen Erklärungen des Angeklagten und glaubte hier einen Gewohnheitsdieb zu erkennen.
Sie forderte deshalb in ihrem Plädoyer 6 Monate Gefängnis (auf Bewährung, ausgesetzt auf drei Jahre) und 150 Sozialstunden.
Der Verteidiger stammelte unverständliche Argumentationen warum sein Mandant freizusprechen sei, die sogar Edmund Stoiber flüssiger formuliert bekommen hätte. Er meinte, es gäbe keine Beweise, dass der SK wirklich der Dieb sei oder in hehlerischer Absicht das Rad los haben wollte.
Das letzte Wort hat der Angeklagte:
SK ist während der Strafforderung der Staatsanwältin merklich nervös geworden und nutzte seine Chance zu einem furiosen Schlusswort.
Er lasse sich von „diesem Pack hier“ sein Leben nicht versauen, denn schließlich existiere die BRD als Staat ja gar nicht mangels Geltungbereich und sowieso sei die Strafprozessordnung abgeschafft. (Wem diese Sichtweise neu ist, der kann hier die Argumentation dazu nachlesen. Ich behaupte weder das dies zutrifft, noch ist das meine Meinung!)
Der Richter habe keine Kompetenz ihn zu verurteilen und wenn doch wäre ihm das auch egal, da 2012 eh die Welt untergehe. Das sähe man ja schon dieser Tage in Thailand.
Und mache sich das versammelte Pack eigentlich eine Vorstellung davon, was dieses Verfahren überhaupt gekostet habe und wer das letztlich bezahle?
An dieser Stelle hob ich als einziger Steuerzahler im Raum unter Beamten und Hartz4 Empfängern schweigend und demütig die Hand. (Verkürzt und aus dem Gedächtnis wiedergegeben).
Das Gericht und die Schöffen zogen sich zur Urteilsberatung zurück, nachdem die Staatsanwältin kontrolliert hatte, dass „dieses Pack“ auch wörtlich im Verhandlungsprotokoll stand.
Die zehnminütige Pause ließ Zeit für eine Zigarette vor dem Justizpalast und eine kurze Diskussion darüber, wie das Urteil wohl ausfallen werde und wie sich die Schlussworte des Angeklagten auf das Strafmaß auswirken würden.
Die Spekulation reicht von 'Beleidigung von Würdenträgern' über 'Der sitzt, die Bewährung kann er vergessen' bis zu 'eigentlich hat er ja zum Teil Recht'.
Auf dem Weg hinaus wurde ich noch von der Frau des SK als Lügner beschimpft der sein Geschäft bald schließen werde und mit Anzeige bedroht.
Das Urteil:
Zurück im Verhandlungssaal durften wir stehend das Urteil des hohen Gerichts über den vorinstanzlich verurteilten Angeklagten vernehmen, dessen Strafmaß der Staatsanwaltschaft zu niedrig erschienen war:
„Freispruch aus Mangel an Beweisen. Die Kosten des Verfahrens und sämtliche Auslagen trägt die Staatskasse“ (Also schon wieder ich, sogar den Pfeifenanwalt darf ich bezahlen!).
Kein Wort über die Legalität und Legitimität der BRD und kein Wort über „das Pack“!
Ist das ein 'rechtstaatliches' Urteil über einen Wiederholungstäter, oder die bequeme Ausrede eines illegitimen Richters der genau weiß was er sich da anmaßt und der bei der kleinsten Gegenwehr den Schw... einzieht? Es wäre kaum zu fassen sollte es wirklich so einfach sein!
Oder ist es noch einfacher: Ein Staat der den Bürgern verbietet andere zu bestehlen und es doch millionenfach selbst macht via Steuereintreibung kann nie und nimmer ein Rechtstaat sein! Unrecht kann ja nicht dadurch zu Recht werden, weil eine größere Anzahl von Leuten dem zustimmt.
Sprachen hier zwei staatsalimentierte Diebe auf Augenhöhe miteinander (obwohl der eine auf dem Podest über dem anderen trohnte) und lachten sich ins Fäustchen!?
oder noch viel einfacher, beim Dieb war nix zu holen, der ist selbst verschuldet, ihn ein zu knasten würde noch mehr kosten, als gewalttätig gilt er nicht, daher Freispruch. Was lernen wir daraus? Haste nix, haste mehr Rechte. Haste gaaanz viel, haste auch etwas mehr Rechte, bist Du Mittelständischer Bürger, bist Du immer am Ar****, denn zahlen darfst Du dann in jedem Fall und wenn Dir ein Ausrutscher passiert, der juristisch nicht korrekt ist, so kannst und wirst Du auch belangt werden. Was lernen wir daraus? Nichts. Es geht genau so weiter. ;-)
AntwortenLöschenYeah man danke nochmal für den Bericht ! Gratuliere zum ersten Artikel ! Auch bei FB Haben wir schon Kommentare wie " Voll Geil, coole Geschichte ..." Der Webmaster
AntwortenLöschenWillkommen in der Willkürorganisation BRD! Da hat der Angeklagte wohl sein letztes Ass aus dem Ärmel gezogen, weil er nichts mehr zu verlieren hatte, oder etwa doch? Schließlich hätten sie ihn ja zwangseinweisen können, wie es oft mit Leuten geschieht, die das Maul zu weit aufreißen.
AntwortenLöschenDiese Gratwanderung ist ihm jedenfalls gelungen.
Wenn der sog. Richter schon so schlau ist und über den rechtlichten Status der BRD bescheid weiß, dann müsste ihm auch bekannt sein, dass die gültige Verfassung von 1871 der Maßstab ist und alles darauf aufbaut. Warum verfährt er nicht nach diesen gültigen Gesetzen? Ach ja, weil er nur BRD-Richter ist.
Philip
Na und ob der schreiben kann ;-)
AntwortenLöschenGestern hätte ich auch einen 2. Prozeßtag gehabt. Jedoch habe ich den Richter samt Gericht beim 1. Prozeßtag als befangen abgelehnt, da beide praktisch mit dem Kläger identisch sind bzw. der ihr Brötchengeber ist. Der Richter gestand dies auch zu, daß dies zuträfe.
AntwortenLöschenDer Freistaat wollte nämlich von mir Geldersatz für seine "Auslagen" haben. Diese "Auslagen" kamen dadurch zustande, daß er bzw. seine Mitarbeiter (Richter, Polizisten, Amtsärzte usw.) den Tod meiner Mutter bewußt herbeigeführt haben, unter massiven Grundgesetzverletzungen wie auch direkten Gesetzesverletzungen. Natürlich nicht ohne vorher meiner gelähmten Mutter noch die Knochen zu brechen.
Die Wohnung meiner vollkommen hilflosen Mutter wurde von der Polizei gestürmt, weil sie zwangsuntersucht werden sollte, ob sie ihre vor Zeugen geäußerte Willensäußerung, keine Fremdbetreunung zu wünschen, auch wirklich so gemeint hat!
Eine Anzeige meinerseits wurde dagegen nicht weiter bearbeitet, klar. Jedoch hat die Kripo immerhin festgestellt, daß ich nicht der Täter war bzw. nicht für Tod meiner Mutter verantwortlich war, welche ich 5 Jahre rund um die Uhr betreut habe.
Meine Antrag wegen "Besorgnis der Befangenheit" des Richters wurde wie üblich "abgelehnt", da sich der Richter nicht befangen "fühlt".
Ich erzählte dem Gericht auch, daß es keine ZPO usw. mehr gibt und das Gericht daher nur ein Privatgericht sei und überdies konnte mir der Richter auch keine Legitimation der Militärregierung vorweisen.
Wir haben es mit einem hochkriminellen System, mit Terroristen zu tun.
@ Socke Loco Infotainment: Da hast recht... Ein Juwel ;-) Ich habs ja schon immer gewußt und vermutet dass er´s drauf hat !
AntwortenLöschenVon einem genialen Menschen mit Potenzial zu weitaus mehr genialst geschrieben und sowas von treffend!
AntwortenLöschenRESPEKT!
Ich möchte dazu nur bemerken:
Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz!
Die Geschichte ist wirklich der Hammer. Während des Lesens habe ich erwartet, daß der Angeklagte aufgrund seines Plädoyers am Ende sofort in Handschellen aus dem Gericht geführt wird, da sich die BRD-Justiz ja einen Scheiß um Legitimität und Recht, erst recht nicht um Gerechtigkeit schert. Ich war regelrecht paff ob der Ertelung des Urteils. Das Fazit daraus ist: Wir dürfen keine Angst vor denen haben. Wenn man erst mal in die Mühlen der BRD-Justiz gekommen ist, hat man scheinbar nur noch die Möglichkeit der vollen Konfrontation. Klasse Bericht. Ich werde ihn in meinen Blog übernehmen.
AntwortenLöschenVLG Dirk