Die folgenden Messergebnisse sind keine exakten Werte da während der Messung in näherer Umgebung z.T. telefoniert wurde was durchaus auch einen Einfluss auf die Messung hatte.
Wir haben bei den jeweiligen Bahnhöfen immer einen ungefähren Mittelwert notiert da der tatsächliche Wert durchaus Schwankungen von gut 300 Mykrowatt aufwies bei manchen Standorten.
Folgende Haltestellen haben wir besucht:
(In Klammer steht immer der Messwert in Mykrowatt pro Quadratmeter)
Fürth Hauptbahnhof : (10-20)
Jakobinenstrasse: (10-20)
Stadtgrenze: (30-40)
Muggenhof: (30-50)
Eberhardshof: (40-50)
Maximilianstrasse: (40-50)
Bärenschanzstrasse: (20-30)
Gostenhof: (100-200)
Plärrer 2.UG (40)
Plärrer 3.UG (20)
Plärrer EG: ( 500-1700)
Weisser Turm: (60-80)
Lorenzkirche: (200)
Zwischen Lorenzkirche & Hauptbahnhof (200-400)
Hauptbahnhof EG: (200-800)
2. UG: (20)
3. UG: (10)
Aufseßplatz: (300-400)
Maffeiplatz: (300-800)
Frankenstraße: (100-200)
Hasenbuck: (2000-3000)
Bauernfeindstraße: (100-150)
Messezentrum: (30-60)
Langwasser Nord: (30)
Scharfreiterring: (20-30)
Langwasser Mitte: (10-20)
Im Betriebshof der VAG Schweinau von wo die Busse parken bzw. wo die aktuellen Daten in die Bordcomputer der Busse übertragen werden, besteht eine Strahlung von knapp 100 Mykrowatt.
Nachfolgend noch einige extrem wichtige Hintergrundinfos zu Grenzwerten und wie diese zustande kommen bzw. wer diese erstellt hat:
Vielleicht geht hier manchem nach dem Lesen das allseits bekannte Licht auf. ;-)
Das „Grenzwert-Lügen-Gebäude“
Das „gemeine Volk“ denkt, dass unterhalb gesetzlicher Grenzwerte keine
Gesundheitsgefährdung für die Menschen bestehen kann, da diese Werte
von „hochangesehenen Wissenschaftlern und Experten“ festgelegt wurden.
Der wichtigste Grenzwert für die Strahlenbelastung durch Mobilfunk in
Deutschland beträgt:
10.000.000 μW/m2 Grenzwert für die UMTS-Netze in Deutschland2
(Die natürliche Strahlung beträgt: 0,000001 μW/m²)
1. Ein privater Verein legt die Grenzwerte fest
Die in Deutschland gültigen Grenzwerte wurden von einem privaten (!)
16-köpfigen Verein (ICNIRP) empfohlen und von der Bundesregierung
als Gesetz (26. BImSchV) übernommen. Der damalige Vorsitzende des
industrienahen Gremiums der ICNIRP, Prof. Dr. Jürgen Bernhardt, sagte:
„Wenn man die Grenzwerte reduziert, dann macht man die Wirtschaft
kaputt, dann wird der Standort Deutschland gefährdet.“3
Prof. Dr. Neil Cherry, der im Auftrag der neuseeländischen Regierung
die Vorgaben des ICNIRP überprüfte, kam zu dem Ergebnis: „ernsthaft
fehlerhaft“, „ein Muster von Voreingenommenheit“, „absichtliche Verdrehungen.“
2. Der Grenzwert schützt nur vor Hitze
Der gültige Grenzwert orientiert sich an der Strahlenstärke, die innerhalb
von 30 Minuten einen leblosen (!) Körper um 1°C erwärmt (thermische
Wirkung). Dieser Wert wird um den Faktor 50 reduziert. Langzeitwirkungen
(über 30 Minuten) bleiben unberücksichtigt!
Prof. Bernhardt: „Zweifelsfrei verstanden haben wir bei den Funkwellen
nur die thermische Wirkung, und nur auf dieser Basis können wir derzeit
Grenzwerte festlegen. Es gibt darüber hinaus Hinweise auf krebsfördernde
Wirkungen und Störungen an der Zellmembran.“
Obwohl es (zahlreiche) Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen gibt,
werden diese Hinweise bei der Festlegung der Grenzwerte vollständig
ignoriert und nur thermische Wirkungen (Hitze) zu Grunde gelegt!
Die ICNIRP-Richtlinien selbst sagen aus, dass uns der Grenzwert nur vor
„kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen“ durch „erhöhte
Gewebetemperaturen“ schützt. Alle Fachleute sind sich einig, dass (z. B.)
von WLAN keine Wärmegefahr ausgeht. Die Grenzwerte schützen vor
etwas, was letztlich gar keine Gefährdung darstellt. Bei der Grenzwertfestlegung
wurden die nichtthermischen, biologischen Effekte nicht berücksichtigt!“
Wirkungen, z. B. auf Nerven oder Hormone, kennt der Gesetzgeber
nicht.
Das Fundament des Grenzwertgebäudes:
Dieses Fundament beruht auf der Annahme, dass es keinerlei athermische
(nicht auf Wärme basierende) Wirkungen (z. B. krebsfördernde
Wirkung durch Störung der Zellmembran) durch Mobilfunkstrahlung gibt.
Diese werden vehement bestritten, da ansonsten den gesetzlichen
Grenzwerten jede wissenschaftliche Grundlage entzogen wäre. Der
Grenzwert bezieht sich auf einen leblosen Körper (s. o.) und berücksichtigt
die athermischen Wirkungen in unserem lebenden Körper in keiner
Weise!
Die Wissenschaftsdirektion des Europäischen Parlamentes STOA kommt
zu dem Ergebnis: „Die Besorgnis der Öffentlichkeit ist nicht unbegründet.
An Stellen mit Langzeitbelastung sollten 100 μW/m² nicht überschritten werden.
zu dem Ergebnis: „Die Besorgnis der Öffentlichkeit ist nicht unbegründet.
An Stellen mit Langzeitbelastung sollten 100 μW/m² nicht überschritten werden.
Haben sich unsere „hoch angesehenen Wissenschaftler und Experten“
bei der Grenzwertfestlegung in Deutschland um fünf (!) Zehnerpotenzen
geirrt? Dann steht uns ein „MOBILFUNK-GAU“ bevor!
Es wäre nicht der erste Grenzwert-Irrtum: 1973 betrug der Grenzwert für
Asbest drei Millionen Faser/m³, heute beträgt er 400 Faser/m³ (EU).
Daher ist es nicht verwunderlich, dass keine Versicherungsgesellschaft
bereit ist, die Mobilfunkkonzerne gegen das Risiko von Strahlungsschäden
zu versichern. Den Versicherungsschutz verweigern die Versicherungen
ansonsten nur für Kernkraftwerke und Agro-Gentechnik!
Hier noch ein kleines Video von unserer Aktion:
Weiterführende Informationen:
Broschüre: Mobilfunk - die verschwiegene Gefahr
Vortrag: Dr. Joachim Mutter - Mobilfunk und Gesundheit
Ulrich Weiner ( Elektrosensibler / geschädigter )
Professionelle Produkte zur Abschirmung elektromagnetischer Strahlung
bei der Grenzwertfestlegung in Deutschland um fünf (!) Zehnerpotenzen
geirrt? Dann steht uns ein „MOBILFUNK-GAU“ bevor!
Es wäre nicht der erste Grenzwert-Irrtum: 1973 betrug der Grenzwert für
Asbest drei Millionen Faser/m³, heute beträgt er 400 Faser/m³ (EU).
Daher ist es nicht verwunderlich, dass keine Versicherungsgesellschaft
bereit ist, die Mobilfunkkonzerne gegen das Risiko von Strahlungsschäden
zu versichern. Den Versicherungsschutz verweigern die Versicherungen
ansonsten nur für Kernkraftwerke und Agro-Gentechnik!
Hier noch ein kleines Video von unserer Aktion:
Weiterführende Informationen:
Broschüre: Mobilfunk - die verschwiegene Gefahr
Vortrag: Dr. Joachim Mutter - Mobilfunk und Gesundheit
Ulrich Weiner ( Elektrosensibler / geschädigter )
Professionelle Produkte zur Abschirmung elektromagnetischer Strahlung
Danke super web seite
AntwortenLöschenHallo,
AntwortenLöschenden Polizeifunk im 2 oder 4 Meter Band, bzw. TETRA könnt ihr mit der gezeigten Antenne nicht messen! Sie ist erst aber 800 MHz geeignet.
Gruß
Michael
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
AntwortenLöschen@ Michael: Wissen wir :-)
AntwortenLöschenTETRA ist nicht überall im Einsatz.
AntwortenLöschenDie 0.1 mW/m^2 kann man vergessen. Ich selbst könnte mich nicht lange bei diesem Wert aufhalten. Das ganze durch Tausend würde eher in Richtung ‘sicher’ gehen.