Mittwoch, 31. Juli 2013

Vorsicht: Krebsgift in Erfrischungsgetränken

Erfrischungsgetränke namhafter Marken enthalten den giftigen Stoff Benzol. Das haben Untersuchungen im Auftrag von „Markt“ ergeben.
Bei Benzol kann schon die kleinste Menge gefährlich sein.
Benzol kann nachweislich Krebs auslösen. Auf dem Etikett klingen die Getränke gesund:

“Weißtee & Birne”,
“Grüntee &Traube” oder
“Rooibostee & Pfirsich” von Gerolsteiner.
“Multivitaminsaft” von Christinen Brunnen sowie
“Fun One Zuckerfrei” oder “Fitness Cherry”.
In all diesen Getränken hat das von Markt beauftragte Labor Benzol gefunden –
mit 2 bis 6,8 Mikrogramm Benzol pro Liter deutlich über dem zulässigen Grenzwert für Trinkwasser. Der liegt bei 1 Mikrogramm pro Liter.
Kein Grenzwert
Für Erfrischungsgetränke gibt es derzeit keinen Grenzwert für Benzol. Die gefundenen Mengen sind aber deutlich höher als zum Beispiel die für Trinkwasser zugelassenen. Benzol ist ein giftiger Stoff, der nachweislich Krebs auslösen und schon bei kleinen Mengen gefährlich sein kann. Verbraucher sind verunsichert und fragen für weitere Getränke an.
Toxikologe warnt vor Benzol
Bei Benzol kann schon die kleinste Menge gefährlich sein.
“Es erzeugt Krebs im Menschen, es wirkt auf Keimzellen. Deshalb ist Benzol in Lebensmitteln ein unerwünschter Stoff”, erklärt der Toxikologe Dr. Hans-Wolfgang Hoppe vom Medizinischen Labor Bremen. “Dass wir Werte weit oberhalb der Trinkwasserverordnung finden, überrascht und erschreckt mich.”
Nach Recherchen von Markt kennen das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie das Verbraucherschutzministerium das Problem von Benzol in Erfrischungsgetränken. Bereits im Jahr 2005 warnte das BfR, dass Benzol entstehen könne, wenn Erfrischungsgetränke Benzoesäure enthalten – zum Beispiel als Konservierungsstoff Natriumbenzoat.
Enthalte das Getränk zusätzlich Ascorbinsäure, also Vitamin C, könne sich dadurch Benzol bilden.
“Ich bin der Auffassung, dass man bei einem so brisanten Problem inzwischen doch mehr hätte leisten müssen, um jetzt den Verbraucher vor diesen Benzolgehalten in den Getränken schützen zu können”, kritisiert der Kieler Toxikologe Dr. Hermann Kruse.
Die Verbraucherschützerin Regina Aschman von der Verbraucherzentrale Bremen zeigt sich schockiert: “Was haben die Behörden gemacht seitdem? Gar nichts ist passiert. Aus Verbrauchersicht müsste so ein Konservierungsstoff – und darum handelt es sich ja bei Benzoesäure – verboten werden, wenn es dazu kommt, dass tatsächlich gefährliche Substanzen wie Benzol dabei entstehen können.”
So reagieren die Hersteller Konfrontiert mit den Ergebnissen, schreibt der Hersteller
Fitness Cherry“: “Für eine höchstmögliche mikrobiologische Sicherheit bei stillen Erfrischungsgetränken ist die Verwendung von Natriumbenzoat unumgänglich.”
Gerolsteiner Brunnen erklärt, dass eigene Analysen keine Auffälligkeiten bei der Benzolbildung ergeben hätten. Trotzdem prüft das Unternehmen jetzt, wie es künftig ganz auf Konservierungsstoffe verzichten könne.
Fun One zuckerfrei” äußert sich nicht.
Edeka als Verkäufer bedankt sich für die Recherche von Markt und will seine Filialen informieren, die “Fun One” verkaufen. Christinen Brunnen wollte den “Multivitaminsaft” im Juni vom Markt nehmen.
Ob mit Apfel-, Erdbeer- oder Zitronen­geschmack – die neuen Wässer werden immer beliebter. 25 Wässer mit Geschmack hat die Stiftung Warentest untersucht und in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift “test”  veröffentlicht. Getestete Produkte: Liste aller 25 Produkte
Ergebnis:
Kein Produkt im Test ist gut, sechs sind sogar mangelhaft. Auch wenn die Anbieter mit Früchten werben – tatsäch­lich ist meist nur ein Fantasiearoma im Wasser –
eine klare Verbraucher­täuschung!!
Und in drei Wässern fanden die Tester krebs­erzeugendes Benzol. Darauf sind sie bei einem Nachtest gestoßen.
Benzoesäure-Zusatz ist erkennbar
Anhand der Zutatenliste können Käufer erkennen, ob Benzoesäure in Lebensmitteln enthalten ist. Dort findet man die Angabe „Konservierungsstoff“, ergänzt mit der Bezeichnung der Substanz oder einer der folgenden E-Nummern:
  • Benzoesäure (E 210)
  • Natriumbenzoat (E 211)
  • Kaliumbenzoat (E 212)
  • Calciumbenzoat (E 213).
Verbraucher können so gezielt Produkte mit diesen Konservierungsstoffen meiden.
Einen Grenz­wert für Erfri­schungs­getränke gibt es nicht.
Aber: Benzol hat in Lebens­mitteln grund­sätzlich nichts zu suchen.
© Netzfrau Doro Schreier
Quelle: Netzfrauen

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