Sonntag, 26. Oktober 2014
Freitag, 24. Oktober 2014
Musterklageschrift für eine Beleidigung mit dem Charakter der Verharmlosung des Nazionalsozialismus.
Falls jemand von irgendwem zu unrecht als Nazi bezeichnet wird und dagegen vorgehen will, dem sei hier eine kurze Musterklageschrift an die Hand gegeben:
1.)
Dem
Kläger wird zur Last gelegt, den Kläger gegenüber mit der Aussage
"Du Nazi" beleidigt zu haben (Beleidigung gem. nach § 185
StGB).
Im
Umkehrschluß ist auch § 130 Abs.1 StGB (Volksverhetzung) und
Angriff auf die Menschenwürde nach Art. 1 Satz 1 GG anzuwenden, da
mit der Aussage "Du Nazi" auch eine Verharmlosung des
Nationalsozialismus getätigt wird. Somit bedeutet diese mündliche
Aussage, bzw. Beleidigung in der Öffentlichkeit, daß der Kläger
(das Opfer) in seiner persönlichen und öffentlichen Weise auf den
gleichen Stellenwert, wie ein damaliges Mitglied der NSDAP von Adolf
Hitler gestellt wird.
Dem
Antrag auf Klage ist demnach Folge zu leisten (§185; §130 Abs. 1
Nr. 2; §86a Abs. 2 StGB und Art. 1 Satz 1 GG).
2.)
Begründung
Nach
dem StGB Kommentar "Beckische Kurz Kommentare zu dem StGB nach
Prof. Dr. Fischer, Richter am Bundesgerichtshof", beschreibt §
185 StGB den Tatbestand der Beleidigung. Die Beleidigung setzt einen
rechtswidrigen Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch
vorsätzliche Kundgabe der Missachtung voraus. Tathandlung ist eine
Äußerung. Diese kann wörtlich, schriftlich, bildliche Handlung
erfolgen. In diesem Fall liegt die wörtliche Beleidigung mit der
Aussage "Du Nazi" zugrunde.
Zum
Begriff der Ehre, geht die Rechtssprechung von einem sog. normativ-
faktischen Ehrbegriff aus. Der normative Begriff hat seinen Ursprung
in der personalen Menschenwürde des Art.1 Satz 1 GG. Der faktische
Begriff ist die verdiente Geltung der Ehre an der Person in der
Gesellschaft, ihr "guter Ruf".
Beides
ist ist erfüllt und trifft hiermit zu. Demnach ist die Klage
rechtens.
Montag, 13. Oktober 2014
Freitag, 10. Oktober 2014
Die Rundfunkgebühr in Deutschland
Zwischen den einzelnen Bundesländern und der den Rundfunkanstalten des Bundes ist ein Vertrag geschlossen worden. Dieser Vertrag ist ein Staatsvertrag gem. nach Art 32. Abs. 2 und Abs. 3 GG in Verb. mit § 54 VwVfG. Daher ist er ein öffentlich- rechtlicher Vertrag, ( deshalb auch öffentlich- rechtliches Fernsehen), auch sog. erweiterter Verwaltungsakt.
Demnach kann hier das Zivilrecht (BGB) nicht angewendet werden.
Um eine Veränderung des Einzelnen zu bewirken, steht natürlich die Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 GG im allgemeinen offen, aber diese wird nichts nützen, da nach Artikel 93, Abs. 4a GG eine Verletzung gegen die Rundfunkanstalten, bzw. dem Staatsvertrag nicht vorliegt.
Bürger können nur erfolgreich eine Beschwerde einreichen, die das Recht des einzelnen in dem Artikel 20, Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 GG verletzt.
Wenn es sich, wie in diesem Fall um einen Staatsvertrag handelt, gibt es nur die Möglichkeit, daß das einzelene Bundesland (z.B.: Bayern) den Vertrag kündigt.
Um dies zu bewirken, muss ein Volksentscheid, (so wie der von den Freien Wählern inizierte Volksentscheid/ Volksbegehren über die G8 Schulregelung in Bayern) im jeweiligen Bundesland angestrebt werden. Solch ein Volksentscheid/ Volksbegehren, kann laut BayVSG und LWahlG nur eine eingetragene Organisation (Partei, Verein,...) organisieren, bzw. beantragen.
Hinweis: Zu diesem Thema folgt voraussichtlich im Dezember 2014 ein Vortrag.
Demnach kann hier das Zivilrecht (BGB) nicht angewendet werden.
Um eine Veränderung des Einzelnen zu bewirken, steht natürlich die Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 GG im allgemeinen offen, aber diese wird nichts nützen, da nach Artikel 93, Abs. 4a GG eine Verletzung gegen die Rundfunkanstalten, bzw. dem Staatsvertrag nicht vorliegt.
Bürger können nur erfolgreich eine Beschwerde einreichen, die das Recht des einzelnen in dem Artikel 20, Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 GG verletzt.
Wenn es sich, wie in diesem Fall um einen Staatsvertrag handelt, gibt es nur die Möglichkeit, daß das einzelene Bundesland (z.B.: Bayern) den Vertrag kündigt.
Um dies zu bewirken, muss ein Volksentscheid, (so wie der von den Freien Wählern inizierte Volksentscheid/ Volksbegehren über die G8 Schulregelung in Bayern) im jeweiligen Bundesland angestrebt werden. Solch ein Volksentscheid/ Volksbegehren, kann laut BayVSG und LWahlG nur eine eingetragene Organisation (Partei, Verein,...) organisieren, bzw. beantragen.
Hinweis: Zu diesem Thema folgt voraussichtlich im Dezember 2014 ein Vortrag.
Dienstag, 7. Oktober 2014
Tag der Wahrheit am 3. Oktober in Nürnberg
Der Aufruf von u.a. Eva Hermann zu einem Tag der Wahrheit am 3. Oktober wurde auch erfolgreich und kreativ in Nürnberg umgesetzt. Eine bunt gemischte Truppe bestehend aus Leuten der Montags-Friedensmahnwache und unserem Stammtisch fanden sich zuerst an der Straße der Menschenrechte in Nürnberg zusammen und starteten für gut 1 Std. eine Al-Kreida-Aktion. Anschließend zogen wir weiter zum Pressehaus der Nürnberger Nachrichten und befestigten dort einige nette Sprüche an deren Haussäulen. Höhepunkt war u.a. die vor dem Eingang aufgestellte WC-Schüssel als Symbol für die derzeitige Qualität der Presse. Wir hatten jede Menge Spaß und wurden von der Polizei nicht belästigt, da diese glücklicherweise anderweitig beschäftigt und mit der Sicherheit des Nürnberger Stadtlaufs ausgelastet war. Die Resonanz der vorbeilaufenden Bürger war überwältigend und absolut positiv!
Hier ein paar Impressionen:
Hier ein paar Impressionen:
Freitag, 3. Oktober 2014
3. Oktober "Tag der Wahrheit" auch in Nürnberg!
Wir laden ein zur Al Kreida / Kreideaktion
am Freitag, den 03.10.2014 um 13:00 Uhr am Kornmarkt!
Wer Kreide hat, bitte mitbringen.
Danach kann wer will noch mit zur NN und danach zum BR pilgern.
Wir vom ASR Stammtisch Nürnberg bringen noch diverse andere passende Gegenstände für´s Design der Aktion mit ;-)
am Freitag, den 03.10.2014 um 13:00 Uhr am Kornmarkt!
Wer Kreide hat, bitte mitbringen.
Danach kann wer will noch mit zur NN und danach zum BR pilgern.
Wir vom ASR Stammtisch Nürnberg bringen noch diverse andere passende Gegenstände für´s Design der Aktion mit ;-)
Mittwoch, 1. Oktober 2014
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