Freitag, 24. Oktober 2014

Musterklageschrift für eine Beleidigung mit dem Charakter der Verharmlosung des Nazionalsozialismus.

Falls jemand von irgendwem zu unrecht als Nazi bezeichnet wird und dagegen vorgehen will, dem sei hier eine kurze Musterklageschrift an die Hand gegeben:

1.) 
Dem Kläger wird zur Last gelegt, den Kläger gegenüber mit der Aussage "Du Nazi" beleidigt zu haben (Beleidigung gem. nach § 185 StGB).
Im Umkehrschluß ist auch § 130 Abs.1 StGB (Volksverhetzung) und Angriff auf die Menschenwürde nach Art. 1 Satz 1 GG anzuwenden, da mit der Aussage "Du Nazi" auch eine Verharmlosung des Nationalsozialismus getätigt wird. Somit bedeutet diese mündliche Aussage, bzw. Beleidigung in der Öffentlichkeit, daß der Kläger (das Opfer) in seiner persönlichen und öffentlichen Weise auf den gleichen Stellenwert, wie ein damaliges Mitglied der NSDAP von Adolf Hitler gestellt wird.
Dem Antrag auf Klage ist demnach Folge zu leisten (§185; §130 Abs. 1 Nr. 2; §86a Abs. 2 StGB und Art. 1 Satz 1 GG).


2.) Begründung
Nach dem StGB Kommentar "Beckische Kurz Kommentare zu dem StGB nach Prof. Dr. Fischer, Richter am Bundesgerichtshof", beschreibt § 185 StGB den Tatbestand der Beleidigung. Die Beleidigung setzt einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung voraus. Tathandlung ist eine Äußerung. Diese kann wörtlich, schriftlich, bildliche Handlung erfolgen. In diesem Fall liegt die wörtliche Beleidigung mit der Aussage "Du Nazi" zugrunde.
Zum Begriff der Ehre, geht die Rechtssprechung von einem sog. normativ- faktischen Ehrbegriff aus. Der normative Begriff hat seinen Ursprung in der personalen Menschenwürde des Art.1 Satz 1 GG. Der faktische Begriff ist die verdiente Geltung der Ehre an der Person in der Gesellschaft, ihr "guter Ruf".
Beides ist ist erfüllt und trifft hiermit zu. Demnach ist die Klage rechtens.








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