(Sobald die Urteilsbegründung vom BVwfG veröffentlicht wurde folgt von unserem Juristen eine Erklärung dazu. )
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nach mündlichen
Verhandlungen am 16./17. März 2016 in insgesamt 18
Revisionsverfahren entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für
private Haushalte verfassungsgemäß erhoben wird. Einzige Chance wäre noch auf EU Ebene zu klagen.
Nach
dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder wird seit dem 1.
Januar 2013 für jede Wohnung ein einheitlicher Rundfunkbeitrag
erhoben, der von den volljährigen Bewohnern zu bezahlen ist.
Der Rundfunkbeitrag hat die frühere Rundfunkgebühr abgelöst,
die anfiel, wenn ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang
bereitgehalten wurde. Von der Beitragszahlung wird auf Antrag
aus bestimmten sozialen Gründen sowie bei objektiver
Unmöglichkeit des Rundfunkempfangs in der Wohnung befreit. Eine
Befreiung wegen fehlenden Besitzes eines Empfangsgeräts ist
nicht vorgesehen. Die Beitragshöhe ist im
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag entsprechend dem
jeweiligen Vorschlag der unabhängigen Kommission zur
Ermittlung und Überprüfung des Finanzbedarfs (KEF) zunächst auf
17,98 € im Monat, seit 2015 auf 17,50 € im Monat festgesetzt. Die
Kläger haben Bescheide, in denen die beklagten
Rundfunkanstalten rückständige Beiträge festgesetzt haben,
vor allem mit der Begründung angefochten, nicht im Besitz eines
Rundfunkempfangsgeräts zu sein. Ihre Klagen haben in den
Vorinstanzen keinen Erfolg gehabt.
Das
Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen der Kläger gegen
die Berufungsurteile zurückgewiesen. Die
Gesetzgebungskompetenz der Länder für das Rundfunkrecht
umfasst auch die Regelungsbefugnis für den Rundfunkbeitrag. Die
Kompetenzregelungen der Finanzverfassung des Grundgesetzes
sind nicht anwendbar, weil es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht
um eine Steuer, sondern um eine rundfunkspezifische
nichtsteuerliche Abgabe handelt. Der Rundfunkbeitrag wird
nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als
Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können.
Das Beitragsaufkommen wird nicht in die Haushalte der Länder
eingestellt, um die vom Haushaltsgesetzgeber bestimmten
Gemeinlasten zu finanzieren. Nach dem
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dient es der funktionsgerechten
Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Demzufolge legt der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag fest,
dass Überschüsse vom Finanzbedarf für die folgende zweijährige
Beitragsperiode abgezogen werden.
Für diese Art der
nichtsteuerlichen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks besteht die verfassungsrechtlich notwendige
besondere Rechtfertigung. Dies folgt zum einen daraus, dass der
Rundfunkbeitrag den Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit
abgilt. Die Anknüpfung der Beitragspflicht an die Wohnung ist
geeignet, diesen Vorteil zu erfassen. Die Annahme, dass
Rundfunkprogramme typischerweise in Wohnungen empfangen
werden, hält sich innerhalb des gesetzgeberischen
Gestaltungsspielraums, weil nach den Erhebungen des
Statistischen Bundesamts weit über 90 % der privaten Haushalte
mit Fernsehgeräten ausgestattet sind. Auch mussten die
Landesgesetzgeber nicht an der geräteabhängigen
Rundfunkgebühr festhalten, weil deren Vereinbarkeit mit dem
Verfassungsgebot der Abgabengerechtigkeit zumindest
zweifelhaft war. Insbesondere die Verbreitung
multifunktionaler Empfangsgeräte führte dazu, dass das
gebührenpflichtige Bereithalten eines Empfangsgeräts gegen
den Willen der Besitzer nicht mehr festgestellt werden konnte.
Zum anderen stellt die Erhebung einer nichtsteuerlichen
Abgabe nach der bindenden Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts die dem öffentlich-rechtlichen
Rundfunk gemäße Finanzierung dar. Das
Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass die
Rundfunkanstalten dadurch in die Lage versetzt werden, den
klassischen, der Vielfaltsicherung verpflichteten
Rundfunkauftrag unter den Bedingungen der dualen
Rundfunkordnung zu erfüllen, ohne in eine mit der
Rundfunkfreiheit unvereinbare, weil die Vielfalt gefährdende
Abhängigkeit von Werbeeinnahmen oder staatlichen Zuschüssen
zu geraten.
Nach alledem ist es verfassungsrechtlich
nicht geboten, eine Befreiungsmöglichkeit bei fehlendem
Gerätebesitz zu eröffnen. Dies würde das gesetzliche Ziel, eine
möglichst gleichmäßige Erhebung des Beitrags zu
gewährleisten, konterkarieren. Hinzu kommt, dass der Nachweis,
nicht über ein Empfangsgerät zu verfügen, aufgrund der
technischen Entwicklung mit angemessenem Aufwand nicht mehr
verlässlich erbracht werden kann.
Die Anknüpfung der
Beitragspflicht an die Wohnung verstößt nicht zu Lasten der
Personen, die eine Wohnung alleine innehaben, gegen das Gebot
der Gleichbehandlung, weil hierfür ein hinreichender sachlicher
Grund besteht: Die Wohnung stellt den typischen Ort des
Programmempfangs dar und ermöglicht es, die Beiträge ohne
tatsächlichen Ermittlungsaufwand zu erheben. Darauf durften
die Landesgesetzgeber angesichts der Vielzahl der
beitragsrelevanten Sachverhalte, der Häufigkeit der
Beitragserhebung und der Beitragshöhe abstellen.
BVerwG 6 C 6.15 - Urteil vom 18. März 2016
Freitag, 18. März 2016
Sonntag, 13. März 2016
Ergebnis unserer Wahlbeobachtung in Baden Württemberg
Heute fuhren wir zur Wahlbeobachtung kurz hinter die Grenze nach BW um in Crailsheim bei der Auszählung als Beobachter dabei zu sein.
Wir stellten uns dort nicht als Beobachter von 1% oder Compact etc. vor, sondern als Interessierte die einfach mal gerne dabei sein wollten um zu erfahren wie genau der Ablauf bei solch einer Auszählung so funktioniert. Probleme wie andere Beobachter was Compact berichtete hatten wir in keinster Weise.
Wir wurden zwar etwas irritiert aber freundlich von den anwesenden Auszähler/innen begrüßt. Wir konnten ohne weiteres die freiwilligen Helfer einiges fragen und diese gaben auch bereitwillig Auskunft. Auffälligkeiten beobachteten wir keine. Alles ging relativ unkompliziert und geordnet über die Bühne. Es war jedenfalls eine Interessante Erfahrung.
Jetzt steht nur noch die Überprüfung des Ergebnises online aus mit den Zahlen die wir notiert haben und was letztendlich offiziel für dieses Wahllokal veröffentlicht wird.
Wahllokal Nr 5. Crailsheim Rathaus
Insgesamt abgegebene Stimmen 680
Gültige Stimmen 669
Grüne 182
AFD 147
CDU 130
SPD 106
FDP 61
ÖDP 14
Linke 13
ALFA 10
parteilos 5
NPD 1
Rep 0
ungültige 11
Euer ASR Stammtisch Nürnberg (Bernhard, Heinz, Mike)
Wir stellten uns dort nicht als Beobachter von 1% oder Compact etc. vor, sondern als Interessierte die einfach mal gerne dabei sein wollten um zu erfahren wie genau der Ablauf bei solch einer Auszählung so funktioniert. Probleme wie andere Beobachter was Compact berichtete hatten wir in keinster Weise.
Wir wurden zwar etwas irritiert aber freundlich von den anwesenden Auszähler/innen begrüßt. Wir konnten ohne weiteres die freiwilligen Helfer einiges fragen und diese gaben auch bereitwillig Auskunft. Auffälligkeiten beobachteten wir keine. Alles ging relativ unkompliziert und geordnet über die Bühne. Es war jedenfalls eine Interessante Erfahrung.
Jetzt steht nur noch die Überprüfung des Ergebnises online aus mit den Zahlen die wir notiert haben und was letztendlich offiziel für dieses Wahllokal veröffentlicht wird.
Wahllokal Nr 5. Crailsheim Rathaus
Insgesamt abgegebene Stimmen 680
Gültige Stimmen 669
Grüne 182
AFD 147
CDU 130
SPD 106
FDP 61
ÖDP 14
Linke 13
ALFA 10
parteilos 5
NPD 1
Rep 0
ungültige 11
Euer ASR Stammtisch Nürnberg (Bernhard, Heinz, Mike)
Donnerstag, 10. März 2016
Frau Petry`s Schieß-Befehl und die Heuchelei der Medien
Das ist ganz explizit KEIN Werbe-Video für die AFD, vielmehr möchte ich
anhand der "Schieß-Befehl-Nummer" aufzeigen wie es in den Medien möglich
ist zu lügen, ohne die Unwahrheit zu sagen.
Dienstag, 1. März 2016
Stromverbraucherschutzvereinigung NAEB: Fort mit der Energiewende
Quelle: ef-Magazin
Die Altparteien verraten eigene Grundsätze!
Sie kennen NAEB vermutlich noch nicht? Kein Wunder, sie ist den wenigsten im Land bekannt, aber es gibt sie: die Vereinigung Stromverbraucherschutz NAEB e.V. in Berlin. Es gibt sie schon seit 2009. Sie hat eine eigene Webseite. Sie veröffentlicht kleine Filme mit einschlägigen Vorträgen, darunter auch den Vortrag von Professor Hans-Werner Sinn, mit dem er sich vom ifo-Institut verabschiedet und sich darin auch entschieden gegen die „Energiewende“ äußert. Sie versorgt rund 2.000 Einzelpersonen mit einem „Strom-Newsletter“. Sie verschickt an über 100 Redaktionen regelmäßige Pressemitteilungen mit Informationen für die Stromverbraucher über die ruinösen Folgen der „Energiewende“. Aber warum ist sie dann trotzdem nicht bekannt? Der Grund: Die Redaktionen der Medien greifen die Informationen nicht auf. Sie nehmen sie auch nicht zum Anlass, selbst zu recherchieren. Sachliche Informationen sind offenkundig unerwünscht. Die meisten Redaktionen treten für und nicht gegen die Energiewende ein, obwohl weder das eine noch das andere ihre Aufgabe ist. Sie sollen informieren, mehr nicht, sollen auch kommentieren, natürlich. Aber sie identifizieren sich mit der „Energiewende“, sachliche Informationen sind unliebsame Störenfriede. Für sie trifft der schöne Spruch zu: „Don’t confuse me with facts, my mind is made up.” (Verwirre mich nicht mit Tatsachen, mein Entschluss steht fest.)
Bei den politischen Parteien in Deutschland ist das nicht anders. Lesen Sie dazu die folgende NAEB-Pressemitteilung im Wortlaut. Verändert habe ich nur die Zwischenüberschriften und einige weitere hinzugefügt. Der Titel der Mitteilung lautet: „Energiewende – Parteien verleugnen ihre Grundsätze“.
Ideologisch geprägt mit dem vorgeblichen Ziel, die Welt retten zu wollen
„Die Energiewende ist ideologisch geprägt. Es soll damit die Welt gerettet werden. Bei diesem hohen Anspruch spielen die Grundsätze, für die die verschiedenen Parteien angeblich stehen, keine Rolle. Sie werden einfach über Bord geworfen. Alle derzeit im Bundestag vertretenen Parteien stimmen daher für die Energiewende nach den Plänen der Bundesregierung ohne Rücksicht auf ihr Parteiprogramm, ihre Mitglieder und ihre Wähler.“
Immer mehr Bürger machen Front gegen die Folgen
„Die Energiewende soll vorwiegend mit Hilfe des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) durchgesetzt werden. Das Gesetz privilegiert den Windstrom, den Biogasstrom und den Solarstrom (Ökostrom). Der teure Ökostrom hat Vorrang bei der Einspeisung und wird gesetzlich über 20 Jahre etwa viermal höher vergütet im Vergleich zu den Produktionskosten von Strom aus Kernkraftwerken und Kohlekraftwerken. Die lukrativen Einspeisevergütungen haben zu einem schnellen Bau von Windgeneratoren, Fotovoltaik-Anlagen und Biogaserzeugern geführt. Heute drehen sich in Deutschland über 25.000 Windgeneratoren. Dachflächen und Weideland wurden mit Solarplatten verspiegelt. Die Maismonokulturen für Biogasanlagen wurden auf immer mehr Flächen erweitert. Der Ausbau der Ökostromanlagen soll nach dem Willen der Bundesregierung noch verdreifacht werden. Doch dagegen machen immer mehr Bürger Front, weil die Umwelt zerstört wird, sie durch Schattenschlag und Spiegelungen belästigt werden, ihre Häuser entwertet werden, Gesundheitsschäden durch Lärm und Infraschall beklagt werden und der Strom immer teurer wird.“
Eine gesetzlich legalisierte Dumping-Aktion
„Inzwischen wird bei Starkwind und Sonnenschein immer häufiger mehr Ökostrom erzeugt, als gebraucht wird. Da sich Strom wirtschaftlich nicht speichern lässt, wird er über die Börse weit unter den Einspeisevergütungen verhökert. Dies ist eindeutig Dumping. Dumping ist weltweit geächtet, weil der Wettbewerb, in unserem Fall die konventionellen Kraftwerke, unwirtschaftlich werden und aufgeben muss. In Deutschland ist das geächtete Dumping jedoch zum Gesetz geworden. Es ist die größte Dumpingaktion in der Welt. Das EEG schreibt diese Maßnahme vor. Die Kosten haben die Stromkunden in Form der EEG-Umlage zu zahlen. Einschließlich Mehrwertsteuer hat die EEG-Umlage inzwischen ein Viertel unseres Strompreises erreicht mit schnell weiter steigender Tendenz. Denn jede weitere Ökostromanlage muss die EEG-Umlage erhöhen.“
Wer mehr Geld für Strom ausgeben muss, gibt es woanders weniger aus
„Das EEG entpuppt sich bei näherem Hinsehen als ein planwirtschaftliches Gesetz, das zu einer Umverteilung von unten nach oben führt. Es ist unsozial, denn es verteuert den Strom und treibt immer mehr Haushalte mit geringem Einkommen unter die Armutsgrenze. Wir können auf Strom nicht verzichten, wenn wir unseren Lebensstandard mit Elektroherd, Waschmaschine, Fernsehen und Computer halten wollen. Dafür wird dann eher auf den Kauf von Kleidung, Möbeln oder anderen Haushaltsgütern verzichtet. Auch am Urlaub kann gespart werden. Die hohen Strompreise führen also zu einem Kaufkraftverlust in Höhe der EEG-Umlage von zur Zeit 25 Milliarden Euro im Jahr. Die Folge sind Arbeitsplatzverluste und ein geringeres Aufkommen an Gewerbesteuern.“
Alle Bundestagsparteien verleugnen eigene Grundsätze
„Bei dieser Sachlage ist es erstaunlich, dass alle im Bundestag vertretenen Parteien sich voll zu den Zielen der Energiewende bekennen. Sie verleugnen damit wesentliche Grundsätze ihrer eigenen Partei. In Kürze haben wir wichtige Landtagswahlen. Es lohnt sich daher, einmal das Verhalten der einzelnen Parteien im Hinblick auf die Energiewende zu durchleuchten.“
CDU und CSU helfen, Unternehmen zu vernichten
„CDU und CSU waren einmal die Parteien der sozialen Marktwirtschaft. Dafür wurden sie gewählt. Doch heute stützen sie das rein planwirtschaftliche EEG. Angeblich soll der teure Ökostrom über die Börse vermarktet werden. Bei näherem Hinsehen ist die ‚Vermarktung’ die weltgrößte Dumpingaktion, die den Börsenwert der großen Energieerzeuger in Deutschland, also E-ON und RWE, nahezu vernichtet hat. Auch die Stromerzeuger in den Nachbarländern sind in ähnlicher Weise von der deutschen Energiepolitik betroffen. Sie mussten zum Teil ihre Dividendenzahlungen einstellen. Die Gewinne schrumpfen, weil die Stromversorger in diesen Ländern billigen Dumpingstrom aus Deutschland einkaufen. Von der sozialen Marktwirtschaft ist offensichtlich nichts übriggeblieben.“
Die SPD beteiligt sich an einer Umverteilung von unten nach oben
„Die SPD fordert mehr staatlichen Einfluss, um dem ‚kleinen Mann‘ einen angemessenen Anteil an den Gewinnen der Firmen zu verschaffen, bei denen er arbeitet. Doch genau das Gegenteil fördert die SPD mit ihrer Unterstützung und Fortführung des EEG. Sie fördert damit eine gesetzliche Umverteilung von unten nach oben. Sie verleugnet damit nicht nur ihre Grundsätze, sondern trägt in unverantwortlicher Weise auch zu immer größeren sozialen Spannungen bei.“
Die Bündnis-Grünen missachten ihren Umweltschutz
„Bündnis 90 – Die Grünen nehmen für sich in Anspruch, für Umweltschutz und Artenschutz einzutreten. Doch ist es Umweltschutz, wenn die Grünen tatkräftig daran mitwirken, dass Windgeneratoren in Wäldern und in Naturschutzgebieten aufgestellt werden? Ist es Umweltschutz, dass Monokulturen von Mais großen Raum einnehmen, in denen viele Tierarten keinen Lebensraum mehr haben? Ist es Umweltschutz, wenn Tausende Vögel und Fledermäuse jedes Jahr von den riesigen Generatorflügeln erschlagen werden? Ist es Umweltschutz, wenn immer mehr Menschen unter Lärm, Schattenwurf und Infraschall von Windgeneratoren in ihrer Nähe leiden?“
Die Linke denkt an ihren Machtausbau, nicht an die Bürger
„Bei den Linken kann man noch verstehen, warum sie die planwirtschaftliche Energiepolitik gutheißen. Diese Partei propagiert zwar die Umverteilung von oben nach unten. Sie soll durch Verstaatlichung der Produktionsmittel erreicht werden. Wichtig ist dabei aber nur, dass die Partei entscheidet, welchen Anteil der Einzelne von den erarbeiteten Gütern bekommt. Wichtig ist dieser Parteielite also ihre Macht über die gesamte Wirtschaft. Das Volk interessiert sie nicht. In der derzeitigen planwirtschaftlichen Energiepolitik sieht sie einen Weg, ihre Macht auszubauen.“
Die FDP vertritt nicht mehr glaubhaft die Marktwirtschaft
„Die wiedererstarkende FDP stützt gleichfalls die Energiewende. Sie ist damit weiterhin nicht glaubhaft, wenn sie behauptet, sie sei die Partei, die für eine freie Marktwirtschaft steht. Sie hat sich bisher auch mit keinem Wort zu dem für die Wirtschaft gefährlichen Stromdumping geäußert. Die FDP bleibt offensichtlich weiterhin labil.“
Ist die AfD eine Alternative?
„Viel Zulauf hat die AfD. Die unüberlegte Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin vergrößert die Wählerschaft der AfD. Doch dieses Problem wird relativ kurzfristig sein. Langfristig haben wir mit den Auswirkungen der Energiewende zu kämpfen. Tritt auch die AfD für die Energiewende ein? Nach unseren Kenntnissen haben viele AfD-Mitglieder erkannt, die Energiewende führt Deutschland ins Abseits. Doch es sind auch Befürworter der Wende in ihren Reihen. Es wird spannend werden, ob mit der AfD auch in Fragen der Energiepolitik eine Wahlmöglichkeit vorhanden ist. ‚Wir brauchen eine solche Wahlmöglichkeit‘, sagt der Vorsitzende vom Stromverbraucherschutz NAEB e.V., Heinrich Duepmann. ‚Ohne Wahlmöglichkeit gibt es keine Demokratie. Die alternativlose deutsche Energiepolitik ist zutiefst demokratiefeindlich und beschneidet freie Entscheidungen.‘“
Wer wir sind
Wenn ich über den NAEB-Stromverbraucherschutz schreibe, müssen sie wissen, dass ich diesem eingetragenen Verein seit Beginn angehöre und dort Beiratsmitglied bin. Sie dürfen mich also als befangen bezeichnen. Wer sind wir? Wir sind Bürger aus ganz Deutschland, die sich unabhängig, ohne berufliche und finanzielle Interessen persönlich engagieren, um die Bürger über die schlimmen Folgen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und der von allen Altparteien betriebenen „Energiewende“ aufzuklären, die im wesentlichen eine Stromerzeugungswende ist: weg vom Strom aus Kohle, Öl, Gas und Kernkraft – hin zum Strom aus Wind, Sonnenschein und Agrarpflanzen wie vor allem Mais. Der Beirat unterstützt den Verein mit seinem in Energiefragen technischen und wissenschaftlichen Sachverstand.
Strom muss für Wirtschaft und Verbraucher bezahlbar bleiben
NAEB ist ein gemeinwohlorientierter Zusammenschluss und als gemeinnützig anerkannt, er kann also für Spenden und Mitgliedsbeiträge Steuerbescheinigungen ausstellen. Mit ihm engagieren wir uns, damit die deutsche Wirtschaft und die Verbraucher nicht mit künstlich vom Staat überteuertem Strom versorgt werden. Die deutsche Wirtschaft muss mit ihren Stromkosten wettbewerbsfähig bleiben, und für die deutschen Bürger muss der Strom bezahlbar bleiben. Mit dem EEG wird Solar- und Windstrom hochsubventioniert ins Stromnetz gedrückt, die Stromproduktion in Deutschland zu Lasten aller Verbraucher massiv verteuert und das Stromnetz destabilisiert. Der deutsche Strom ist gegenüber dem in anderen industriell starken EU-Ländern mit Abstand am teuersten.
EEG und Energiewende müssen weg
Daher wollen wir erreichen, die Absatzgarantie (Zwangseinspeisung) sowie den staatlich verordneten hohen Subventionspreis für Wind- und Solarstrom sowie das ganze EEG endlich abzuschaffen. Ebenso die „Energiewende“ insgesamt. Sonst wird der deutsche Strompreis immer weiter hochgetrieben und die Stromversorgung unsicherer bis zu Stromausfällen. Strom aus Wind- und Sonnenkraft zu erzeugen, schädigt die deutsche Volkswirtschaft und ist deshalb ein wirtschaftlich unvertretbares Produktionsverfahren.
Abonnieren
Posts (Atom)